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GutachterIn

GutachterIn

Umgang mit Gutachter
2021-10-21 rev03

©"Väteraufbruch für Kinder" Kreisverein Stuttgart e.V., Wiki-Artikel
Autoren : Hubert Janocha

Diese Artikel ist noch in Bearbeitung


Themen des Interviews:


Familien-Psychologisches Gutachten

Abkürzung: ET = Elternteil
Worum geht es hierbei ?
Es geht um die Einschätzung des Gutachters bzgl.
• Generelle Erziehungsfähigkeit beider Eltern.
• Wie war und wie ist heute das Verhältnis der beiden Eltern zueinander? D.h. wer ist kooperativ, wer konfrontativ. Können die Eltern noch miteinander sprechen? Falls derzeit nicht, gibt es hierzu noch Hoffnung, ggf. mit Hilfe (Familienhilfe, ... => lösungsorientiertes Gutachten) ?
• Die Interaktion ET/Kind wird beobachtet.

Eltern-Kind-Interaktion:

• Ein Kind kann stark vom anderen ET beeinflusst sein, im Spiel mit dem umgangsbenachteiligten ET sollte es das nach einer kurzen Zeit aber vergessen und sich irgendwann frei verhalten. Es sei denn
◦ es gibt bereits eine vom hauptsächlich betreuenden ET besonders stark wirkende induzierte Ablehnung,
◦ oder der umgangsben. ET ist wirklich nicht gut fürs Kind. Z.B. sind in der Vergangenheit ausgehend diesem ET Dinge vorgefallen, welche das Kind belasten.
◦ ...
I.d.R. muss das nach kurzer Zeit beobachtbare Verhalten das wirkliche Verhältnis
des Kindes zum ET darstellen. Z.B. fühlt sich das Kind wohl beim ET ?
• Es wird nicht nur beobachten wie sich das Kind dem ET gegenüber verhält, sondern auch auch wie sich der ET dem Kind gegenüber verhält. Gibt es evtl. eine unachtsame unsittliche Berührung, ggf. aus dem Affekt oder Gewohnheit heraus ? Körperkontakt zu zeigen ist einerseits wichtig, aber immer aus der Situation heraus. Es drückt Liebe aus und die Fähigkeit dem Kind Geborgenheit zu vermitteln. Aber wer das Kind zu viel „knuddelt“, oder ohne Anlass zu viel berührt kann hierdurch ein Problem bekommen. Insbesondere der Vater könnte als pädophil eingeschätzt wird, was evtl. tragischerweise in der großen Menge an Verunglimpfungen des anderen ET mit enthalten ist, vielleicht auch nur zufällig, und somit aber Glaubwürdigkeit erlangen kann. Also Vorsicht, besser das Kind kommen lassen. Wenn ein Kind aber den ET umarmen will und man weist das Kind aus übertriebener Vorsicht zurück ist das natürlich auch nicht gut. Das könnte Gefühlskälte, Unbehagen, ... ausdrücken.
• Evtl. Möchte der Gutachter bei einer Übergabe des Kindes von einem zum anderen Elternteil dabei sein. Es ist eigentlich klar, dass das Kind wahrscheinlich erstmal ein Problem hat beim Eltern-Wechsel. Es kommt aber auf die Ausprägung an. Das Kind sollte vorbereitet sein. Wenn z.B. ein hauptsächlich betreuende Mutter kurz vor Übergabe das Kind noch einen Film anfängt schauen zu lassen, oder es durch zuviel Tee oder Cola aufgedreht ist, oder das ganze unvorbereitet ist und sehr viel Zeit für den Wechsel benötigt wird (Verstoß gegen die Wohlverhaltensklausel BGB Par. 1684 ), kann der Gutachter Rückschlüsse auf die Bindungstoleranz des Elternteils ziehen, denn ihm sollten solche Tricks bekannt sein.

Vorbereitung zum Gutachter-Interview

• Es wurde der Eindruck gewonnen, dass der Gutachter zunächst den hauptsächlich betreuenden Elternteil befragt. Dies würde daher Sinn machen, dass der hauptsächlich betreuende Elternteil in der Position ist den Umgang zuzulassen, aber der umgangsbenachteiligte Elternteil in der Bittstellung ist.
• Der Gutachter wird zu folgenden Themen befragen:
◦ Kindheit / Aufwachsen
▪ Bloss nichts über eine schwere unglückliche Kindheit erzählen. Dies könnte sich im Meinungsbild eines Gutachters als nachteilig erweisen (mangelnde Fähigkeit soziale Kontakte aufzubauen, schlechte Selbstreflektionsfähigkeit, mangelnde Empathie bzw. Einfühlungsvermögen in andere Menschen, ...)
◦ Wie ist die Beziehung der Eltern Zustande gekommen, und warum? Was war ausschlaggebend ?
▪ Man könnte hier sehr gut die Gelegenheit nutzen besonders viel Positives über seinen Expartner zu sagen. Was hat einem besonders an ihm gefallen, ...
◦ Wie ist die Beziehung verlaufen ?
▪ hier könnte ggf. betont werden, dass die Beziehung sehr partnerschaftlich, paritätisch und harmonisch verlaufen ist. Wenn jetzt ein ET sich der Kommunikation verwehrt, kann dies ein Widerspruch sein, der auf ein verfahrensstrategisches Verhalten des Elternteils hindeuten könnte, neben einigen anderen Möglichkeiten.
◦ Wie hat man sich die Sorge ums Kind geteilt ?
▪ Wer sich damals schon nicht ums Kind gekümmert hat, muss sich die Frage gefallen lassen, warum er es jetzt unbedingt will. Also möglichst viele Beispiele bringen über z.B. Elternabende Kindergarten/Schule, Arztbesuche (auch die normalen Kindes-Üx-Untersuchungen, od. Zahnspange, die üblichen Kinderkrankheiten, ggf. Unfälle, ...), Vereinsleben (Fußball, Jazz-Tanz, ...), auch was man selber mit dem Kind trainiert/geübt hat (z.B. Gitarre-/Klavier-spielen, ...).
◦ Aus welchen Gründen ist die Beziehung zerbrochen (Hat jemand direkt Schuld (Fremdgehen), oder eher auseinander gelebt, ...)
▪ Wenn der andere die Beziehung beendet hat, kann man ruhig sagen, dass man es nicht versteht, und (ggf.) sehr oft um Erklärung gebeten hat.
▪ Oder man hat sich zu sehr eingeschränkt gefühlt, man hat seine Identität quasi aufgegeben.
▪ Weniger geeignet auszusprechen sind nachteilige Charaktereigenschaften des anderen. Falls notwendig (Gutachter fragt direkt danach, z.B. hat er es wohlmöglich in einem Schriftsatz gelesen), kann man das immer aus der Ich-Perspektive machen („Ich bin nicht damit klar gekommen, dass ...“, „Wir haben es nicht geschafft in der Kommunikationen den roten Faden zu behalten“, "Ich konnte ihre/seine Ansichten/Wünsche/Gedanken nicht nachvollziehen") So ist es kein Fehler des anderen.
◦ Wie hat man die gemeinsamem Sorge nach der Trennung weiter geführt, und empfunden.
▪ Man kann schon sagen, dass man den Eindruck gewonnen hat, dass es dem anderen ET nicht recht ist Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu haben, dies aber nicht versteht oder nachvollziehen kann, und auch schon versucht hat, das mit dem anderen ET zu besprechen. Auch wenn man nun kein Paar mehr ist, so bleibt man doch Zeit Lebens die gemeinsamen Eltern für das Kind. (Trennung Paar-/Eltern-Ebene).
◦ Gab es Krankheiten, oder Drogen-Missbrauch, Alkohol ? Bloß nicht was falsches sagen wenn die Gegenseite sogar konkrete Beweise dazu hätte (Verurteilung wg. Betäubungsmittelgesetz, Führerscheinentzug wegen Alkohol, Verurteilungen wegen Gewalt, ...). Aber auch klar stellen, dass es alte Geschichten sind, und man aus seinen Fehlern gelernt hat, und das dies schon seit (hoffentlich) langer Zeit nicht mehr aufgetreten ist.
◦ Gab es in der Vergangenheit irgendwas, was die Beziehungsfähigkeit des befragten ET einschränken könnte ? (Psychiatrische Aufenthalte, …). Insbesondere wenn der andere ET hiervon Kenntnis hat, wird es sehr wahrscheinlich von ihm genannt werden. Also sollte der befragte ET hierauf eingehen. Am besten bereits vorher sich überlegen was und wie man es sagen will.
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Aufgaben des Gutachters

• Der Gutachter muss 2 evtl. stark abweichende Beschreibungen für den jeweiligen anderen ET unter einem Hut bringen. Hierzu sich im Vorfeld Gedanken machen was der andere ET über einen erzählt haben könnte, und sich vorab mögliche sehr plausible Erklärungen überlegen und vor-formulieren, um diese Dinge maximal glaubwürdig zu entkräften. Ggf. fragt der Gutachter auch gezielt nach konkreten Dingen. Notfalls kann immer gesagt werden, dass man sich das nicht erklären kann, notfalls! Man verspielt damit allerdings eine Chance sich für diese Unwahrheiten oder Übertreibungen bei dem anderen ET zu revanchieren, ihn als unglaubwürdig unseriös, oder gar lächerlich darzustellen. Formulierungen : „ja stimmt, aber das war doch nur …“, „Die Situation war anders“, „Wir waren in einer Gruppe, da haben alle das gemacht“, … .
• Z.B. behauptet ein ET der andere ET sei aggressiv. Der Gutachter wird dann wohl im Interview mit dem anderen ET besonders auf Dinge achten, die diese Behauptung stützen oder widerlegen könnten. Ggf. kennt der Gutachter mit gezielten Fragestellungen und Verhaltensweisen Möglichkeiten den ET aus der Reserve zu locken. Z.B. wenn der Gutachter erkennen lässt, dass er ihm nicht glaubt. Wird dann der ET nervös, echauffiert sich, will seine Meinung hartnäckiger verdeutlichen? Oder resigniert er? Wie reagiert der ET wenn man ihn provoziert, mit für ihn negativen Dingen konfrontiert ? Explodiert er dann? Oder kann er sich grade noch unter Kontrolle halten, hat aber dann nervöse Ticks ? Wie ist sein Blick unter dieser Anspannung (starr, kalt), und seine Körpersprache (Arme verschränkt, ...). Ein ET welcher sich nicht unter Kontrolle halten kann, kann für ein Kind sehr gefährlich werden. Bei dem Gutachten geht es um sehr viel, nämlich der Umgang mit seinem Kind. Da kann ein vernünftiges seriöses Verhalten erwartet werden.
• Es ist die Aufgabe des Gutachters sich als extrem geschulter Psychologe sich ein in sich schlüssiges Bild von der Person machen. Er kennt er, dass die Person etwas zurückhält birgt das für den Gutachter die Gefahr und Unsicherhet, dass diese Geheimnisse ggf. kindeswohlgefährdend sein könnten. Das Gutachten kann somit wahrscheinlich keine Empfehlung für die Person werden. Daher der Rat, sehr offen und ehrlich zu sein, soweit wie möglich, und sich unbedingt auf eine Situation vorbereiten, in der man bereits schlüssige glaubwürdige Erklärungen vorbereitet hat, um nicht doch für sich definitiv nachteilige Dinge aussprechen zu müssen. Diese Vorbereitung dazu ist enorm wichtig, weil die eigene Widerstandsfähigkeit / Konzentration im Interview nach ggf. 3 oder im Extremfall 5 Stunden Interview sehr nachlässt. Es ist denkbar, dass je sicherer sich der Gutachter über eine Person ist/wird, je kürzer ist das Interview.

Eigene Darstellung

• Man sollte erscheinen als
◦ positiv denkender Mensch. Negativ denkende Menschen haben eine höhere Wahrscheinlichkeit von zwischen-menschlich Problemen.
• offen, d.h. kompromissbereit, nicht stur, flexibel, lösungsorientiert.
• seelisch stabil. Bei einem depressiven Menschen könnte man annehmen, dass er evtl. im Extremfall Selbstmord macht, und dass das Kind vielleicht zuschauen könnte, oder der ET es auch umbringt (ist alles schon passiert, „Emotional Impact“). Man hat soziale Kontakte, wie auch Freunde (Bemerkungen wie „In meinem Freundeskreis sind/haben ...“, „Meine Freunde unterstützen mich“ ...)
• Das evtl. gute Verhältnis des Kindes zu den eigenen Großeltern.
• selbstbewusst, selbstständig. D.h. der ET schafft es sehr gut für sich selbst zu sorgen, dass er voll im Leben steht. Erst wenn das klar wird, kann man diesem ET auch einen weiteren Menschen anvertrauen. Man ist nicht arbeitslos, jedenfalls nicht zu oft und zu lang. Man schafft das eigene Leben zu organisieren, ist erfolgreich (z.B. bei Wohnungswechsel, ...). D.h. man hat Arbeit, und entsprechende Wohnung, und in einem guten Pflegezustand (ggf. aber eher seltener kommt der Gutachter zum ET nachhause) Evtl. kann man berufsbedingt vorhandene kommunikative Fähigkeiten und Anti-Konflikt-Verhalten glaubhaft machen (Tätigkeit im Vertrieb, Führungskraft, Kunden-Kontakt, ...).
• Nur ein Mensch der sich selber respektiert, kann auch andere Menschen respektieren. Dazu gehören auch sein Ex-Partner und sein Kind. Man ist z.B. gut und sauber angezogen dem Anlass entsprechend (z.B. man läuft nicht den ganzen Tag in der Schlafanzug- oder Jogging-Hose rum). Das ist man sich schon selber schuldig.
• Man tritt ruhig, seriös, überlegt, aufgeräumt auf. Man hat alles im Griff. Man hat keine nervösen Ticks. Es hilft evtl. sich an Figuren zu orientieren wie z.B. James Bond und oder Personen wie George Clooney.
• Ein anderer Aspekt ist noch, dass sich der Gutachter sicher denken kann, dass bei Streit um den Umgang der ET über den anderen ET sicher auch negative Dinge und Enttäuschungen oder große Sorgen erzählen könnte. Wenn er dies aber nicht tut, oder nur nach einer direkten Frage nur kurz und respektvoll / seriös drauf eingeht zeigt es, dass er sich da wohl im Griff hat, und Herr der Lage ist, was dann auch etwas bzgl. seines Umgangs mit dem Kind aussagt (charakterliche Stärke, er hat dann auch die Befähigung sich beim Kind in Griff zu haben, d.h. er belastet das Kind nicht mit irgendwas Negativen des anderen Elternteils).
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WICHTIGE Anmerkungen:

• Der Fokus für den Gutachter liegt einzig nur darauf, ob beide Eltern trotz ihrer Trennung gemeinsam sorgende Eltern sein/bleiben können, welche dem Kind nicht schaden, eher fördern. Somit ist das zentrale Element bei dieser Begutachtung wie die Eltern miteinander umgehen.
• Das Ziel für den ET beim Gutachter-Interview sollte einzig nur sein rüber zu bringen, dass man sich sehr gut um die Kinder sorgen kann und dies möglichst auch schon immer gemacht hat, und dass man möglichst nichts gegen den anderen ET hat, und eine gemeinsame Sorge um das Kind anstrebt, und dem somit auch nichts im Wege steht, zumindest von Seiten dieses ET.
• Das Gutachten-Interview darf nicht mit der Gerichtsverhandlung verwechselt werden, nur halt ohne Richter und Anwälte. Den Part des Anwalts würde der bildungsbenachteiligte Elternteil fataler Weise selbst einnehmen. Man agiert hier dann unglücklicher Weise genauso wie in der Gerichtsverhandlung, und will „subjektive Gerechtigkeit“, oder ist sogar getrieben ist diese einzufordern, und den Gutachter von der Unzulänglichkeiten des anderen ET unbedingt überzeugen zu wollen. Es ist äußerst dringend anzuraten dieses Verhalten auf keinen Fall zu zeigen. Grundsätzlich ist es bzgl. einer Kommunikationsstrategie mit dem Gutachter immer besser ihn sein eigenes Urteil bilden zu lassen durch beweisbare/belegbare Fakten oder durch die vom Gericht dem Gutachter zur Verfügung gestellten Schriftsätze, aber nicht im Gutachten-Interview. Der Gutachter bekommt ja die Akten, um sich auf das Interview individuell auf die Eltern vorzubereiten, und sollte somit die gegenseitigen Vorwürfe kennen. Für eine Beurteilung des ET wäre es nun sicherlich wichtig, den Menschen direkt kennen zu lernen, so dass der anwaltliche Stil in den Schriftsätzen das Bild nicht verzerren kann. Deswegen wird unter anderem auch ein Gutachter bestellt. D.h. also es geht primär um den persönlichen Eindruck vor dem Gutachter, und weniger um diskussionsfähige und interpretierbare Dinge, falls überhaupt.
• Generell alles (!!!) was ein ET zum offensichtlichen Schaden des anderen Elternteils sagt, wird definitiv ausgelegt als Mittel und Instrument im Kampf (!) ums Kind, das Kind auf seine Seite ziehen zu wollen, aus welchen Gründen der ET auch immer das will (auch aus noble und allzu menschliche Gründe wie große Ängste ums Kind, ...). Es darf nicht der Eindruck eines Kampfes um das Kind entstehen. Kinder haben in Kampfzonen nichts verloren. Die Bezeichnung hierfür ist „mangelnde Bindungstoleranz“, dass bedeutet die eigene nicht genügend vorhandene Toleranz zuzulassen, dass der andere ET Umgang mit dem Kind hat. Diese mangelnde Bindungstoleranz wird dann dem Schmutz über den den anderen ET verbreitenden ET einfach unterstellt. Das „auf seine Seite ziehen“ würde den Loyalitätskonflikt des Kindes, also sein seelisches Leid, noch weiter enorm verstärken. Das Kind müsste also vor diesem Elternteil geschützt werden, was dann der Gutachter in seinem Bericht empfehlen würde. Es gibt ET (gleichermaßen Mütter wie Väter), welche das für sich aus moralisch besten Absichten anstreben (z.B. schiere Angst um ihr Kind beim anderen ET, ggf. auch nur fiktiv/eingebildet und substanzlos). Leider sind diese ET in ihrer aktuellen seelischen Verfassung dann wohl eher weniger geeignet als hauptsächlich betreuender ET. Hier bedarf es einer nicht sozial-pädagogischen Beratung, sondern einer professionellen psychologischen Beratung (was macht die Trennungs-Situation mit einem selbst, kann man sich selbst noch in seinem Urteil vertrauen, was empfindet das Kind). Von alleine kommen solche ET aus dieser Abwärtsspirale der Hochstrittigkeit nicht mehr heraus, was der Gutachter wahrscheinlich auch erkennen würde.
• Es sollte also auf keinen Fall versucht werden den Gutachter von Defiziten des anderen Elternteils zu überzeugen. Selbst dann nicht wenn z.B. bereits ein medizinisch psychiatrisches Gutachten über den anderen Elternteil vorliegt (z.B. Diagnose: Persönlichkeitsstörung, Borderline-Syndrom, Psychiatrische Aufenthalte, ...). Darum geht es hier überhaupt nicht. Das kann dann der Anwalt als „Bad Cop“ im Gerichtsverfahren verwenden, sollte aber im Gutachter-Interview auf keinen Fall besprochen werden, denn man ist der „Good Cop“. Und falls der Gutachter das Thema darauf lenkt weil es bereits mal zur Sprache kam und in den Akten vorliegt, sollte es so gut und schnell wie möglich mit ausweichenden nichtssagenden und für einen selbst unbelastenden Kommentar beendet werden („das kann ich nicht beurteilen“, „da kenne ich mich nicht aus“, „da vertraue ich auf den Empfehlungen, Erfahrungen meines Anwalts“, ...). Dies ist eine höchst gefährlich Situation. Der Wunsch oder gar Drang zur Erörterung solcher ggf. sogar offizieller und bewiesener Diagnosen, und dies auch noch so seriös und faktenorientierte zu tun, kann immer noch ausgelegt werden als Rache / Genugtuung, jedenfalls als Argument gegen den anderen Elternteil. Wer so etwas tut, dem wird unterstellt, dass der andere ET die Kinder nicht mehr haben soll, was wohl meist auch der Fall ist, aber man würde sich ja arrangieren, was aber zu wenig ist. Kann dieses „Arrangieren“ auf Dauer funktionieren? D.h. diese Negativ-Einstellung zum anderen ET kann vom Gutachter direkt als „mangelnde Bindungstoleranz“ aufgefasst werden. Dabei stellt sich die Frage wo der Vorteil für das Kind liegt, wenn es von einem bindungs-in-tolleranten ET zum anderen bindungs-in-tolleranten ET wechselt. Dann kann man auch alles so lassen wie es ist.
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Gutachter:

• Gutachter sind i.d.R. wissenschaftlich universitär ausgebildete Psychologen Psychiater, also vom Ausbildungsstand her bestmögliche absolute Profis.
• Sie interpretieren übertrieben ausgedrückt jeden Buchstaben des ET. Daher sollten die ET mit der Wortwahl sehr vorsichtig sein.
• Fällt das Gutachten für einen faktisch guten verantwortungsvollen, liebevollen pflichtbewussten sehr beziehungsfähigen ET nachteilig aus, gibt es für dieses Ergebnis 2 theoretische Ursachen dafür, da nur die beiden Personen beteiligt sind :
1. Der Gutachter hat eine schlechte Arbeit gemacht, oder ist unfähig.
2. Der ET hat Fehler gemacht, sich gegenüber der Wahrnehmung und Verständnis des Gutachters schlecht dargestellt, hat somit selber Schuld, auch unwissentlich (siehe auch oben).
• Zu 1.: Prinzipiell allgemein sollte zunächst unbedingt davon ausgegangen werden, dass ein Gutachter sehr wohl seine Aufgabe erfüllen kann. Auch darf prinzipiell erst mal davon ausgegangen werden, dass er gender-neutral arbeitet. Der Gutachter kann jedenfalls eine sehr umfassende Ausbildung und i.d.R. neben seiner Gutachter-Tätigkeit auch weitere berufliche Erfahrung vorweisen. Er hat Jahr oder sogar Jahrzehnte Lange Erfahrung mit Menschen und Kommunikation, und bildet sich ständig weiter.
Es ist für außenstehende Dritte fast unmöglich die Qualität der Empfehlung eines Gutachtens mit Sicherheit zu bewerten, da im Interview nur die beiden beteiligt waren (Ausnahme Landgericht X Urteil, Recht auf Beistand zum Gutaxhter-Gespräch). Daher wird einem Gutachten maximalen Glauben geschwenkt. Es kann ggf. sein, dass ein Gutachter, Trigger-Wörter aufgrund seiner eigenen subjektiven Berufserfahrung vielleicht etwas zu heftig deutet, überbewertet, und sich nicht in die Situation des ET hineinversetzen kann, dass diese Worte evtl. gar nicht so gemeint sind wie vom Gutachter verstanden wurden. Zudem ist der emotionale Druck für den ET im Interview auch enorm. Es können dem ET einfach sehr schnell Fehler aus einer Unüberlegtheit heraus passieren.
Wenn ein psychisch auffälliger Mensch in eine psychiatrische Klinik aufgenommen wird, kann es 3 Monate oder noch länger dauern bis der Arzt eine Diagnose stellt. Im familiären Gutachten muss ein Gutachter durch ein Interview mit dem Elternteil von 1 bis 3 Stunden Dauer ein komplettes und korrektes "Profiling" der Person erstellen. Es fällt schwer zu glauben, dass dies überhaupt möglich sein könnte. Daher ist es umso schicksalhafter einem Gutachter Sichtweisen über seine eigene Person zu verschaffen, welche nachteilig oder ggf. sogar ganz klar falsch sind.
• Zu. 2.: Wenn ein ET wissentlich oder unwissentlich versucht den Gutachter zu beeinflussen (um nicht zu sagen „täuschen“), was über das normale Maß sich möglichst gut zu präsentieren hinausgeht, wird dieser Elternteil dies beim Empfänger, dem Gutachter, nicht auf seine Wirkung einschätzen können.
Zudem wie oben angeführtes über den Loyalitätskonflikt wird auch hier vom ET die Wirkung auf den Gutachter unterschätzt.
Im Fall eines schlechten Ergebnisses wird der ET denken, dass der Gutachter befangen sei, obwohl er selbst für diesen evtl. falschen Eindruck seiner wahren Person verantwortlich ist.
• Der wahrscheinlicherweise fälschliche subjektive Eindruck auf den ET der Befangenheit des Gutachters wird im weiteren untermauert, wenn im fertigen Gutachten zu lesen ist, dass der andere ET nicht so nett wie man selbst vom anderen ET gesprochen hat. Es drängt sich dann wohl die Frage auf „Wieso lässt man dem anderen ET das durchgehen und mir nicht ?“. Der Grund hierfür ist, dass der andere ET wahrscheinlich im Residenz-Modell der hauptsächlich betreuende ET ist. Der Erhalt der Bindung eines Kindes zum hauptsächlich betreuenden ET wird in Deutschland durch alle Professionen vorwiegend als extrem wichtig erachtet. Ein Wechsel des hauptsächlich betreuenden ET wird in Deutschland nur sehr selten, und wenn dann mit deutlich erwiesener mangelnder Erziehungsfähigkeit des derzeit hauptsächlich betreuenden ET durchgeführt. International, insbesondere in der EU wird dies deutlich öfter erst mal angedroht, aber dann auch ggf. wirklich umgesetzt (z.B. bei Umgangsblockade) Zu einem sehr hohen Prozentsatz kooperieren nach dieser Androhung die ET.
Eine Bindung aufzubrechen kann wirkliche erbliche Probleme und seelische Belastung für das Kind mit sich bringen, es kann, muss es aber bei entsprechender Vorbereitung nicht. Vereinfacht ausgedrückt wird Im Ergebnis die Bindung des Kindes zum hauptsächlich betreuenden ET als „heilige Kuh“ angesehen. D.h. das Kind bei einem nur eingeschränkt erziehungsfähigen ET zu belassen wird durchgängig von allen Professionen i.d.R. als geringeres Übel bzgl. Kindeswohl angesehen, als die Hauptbezugsperson des Kindes zu wechseln. Dies ist die Erklärung warum die negativen Äußerungen eines hauptsächlich bereuenden ET über den umgangsbenachteiligten ET keine so gravierenden Folgen hat wie für den umgangsbenachteiligten ET wenn er so was äußert.
Falls im Ergebnis allerdings durch diesen ET die mangelnde Bindungstoleranz beweisbar in die Tat umgesetzt wird, durch Umgangsblockade, würde/sollte der Gutachter dies entsprechend negativ auch bewerten, da hier eine Grenze überschritten wurde. Es ist niemals im Sinn des Kindeswohls wenn ein ET nicht mehr da ist, es sei den der umgangsbenachteiligre ET würde selbst für seelisches Leid des Kindes sorgen. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt in der Empfehlung des Guatchters.
• Im Ergebnis ist obiges beides 1. und 2. das gleiche, ein ablehnendes Gutachten für den ET. Der Eindruck der Befangenheit ist wohl allzu menschlich leicht verständlich, aber wohl i.d.R. meist absolut faktisch unbegründet. Man ist zum großen Teil selber für das Ergebnis verantwortlich, meist wohl unwissentlich, weil man die Sichtweise des Gutachters nicht kennt, noch keine „Bedienungsanleitung“ für einen Gutachter gelesen hat.
• Es ist grundsätzlich gut abzuwägen ob man in der Kommunikation mit Menschen wissenschaftlich 0- und 1-mäßig etwas logisch nachvollziehbar nüchtern erklären will (es wird aber trotzdem vom Gegenüber immer subjektiv aufgenommen/interpretiert), z.B. dass der andere ET wirklich ein psychisches Problem hat, oder ob man bewusst oder auch unbewusst eine subjektive Wirkung erzielen will (mit Füllwörter, Ausschmückungen, Wortwahl, ...). Es gehört zur Ausbildung eines psychologischen Gutachters im Familienrecht auf Trigger-Wörter zu achten, welche den Gegenüber gleich in eine Kategorie einordnen (manipulativ, egozentrisch, oder aber engelsgleich, ...). Umgangssprachlich könnte man es so formulieren, dass sie professionell gelernt haben sich nicht hinters Licht führen zu lassen. Der Versuch könnte als Beeinflussung / Manipulation gewertet werden. In einem gewissen Rahmen ist das für ein ET wohl normal und entschuldbar, in einem gewissen Rahmen, und der Gutachter sollte damit auch rechnen, er sollte, und es nicht überbewerten, aber er wird sehr aufpassen.
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Was kann helfen
• Positives Denken
• sich möglichst normal, natürlich verhalten. Nervosität ist natürlich in einer solchen Situation entschuldbar.
• Auf die Fragen zu obigen Themen vorbereitet sein, und sich möglich gut schon Antworten in ihrer Ausformulierung überlegen und auswendig lernen.
• Es kann helfen den obigen Interview-Fragen-Katalog mal mit einem Freund durchzuspielen. Die Person kann dann Feedback geben wie es auf ihn gewirkt hat, und ggf. auch Anregungen geben („sag es vielleicht besser so ...“). Man könnte das Gutachten-Interview als eine Art Prüfung ansehen (je nachdem wie viel man nicht falsch macht besteht man), daher sollte man sich auch darauf vorbereiten wie auf eine schicksalhafte Prüfung.
• Es sind unbedingt die Machtverhältnisse zu beachten. Wenn man denkt "das geht den gar nichts an", "da ist eine Grenze überschritten, da wehre ich mich jetzt", "... jetzt reicht es mir aber" sollte man sich der möglicherweise sehr ernsten Konsequenzen seiner mangelnden Kooperation bewusst sein. Auch hier hat man selber Schuld, nicht der Gutachter.
• Der Gutachter ist während des Interviews ständig auf der Suche nach Unklarheiten oder sogar Widersprüchen in der Person. Wenn er diese findet, und dann diesen nochmals genauer nachgeht, aber keine plausiblen Antworten vom ET bekommt, muss er unweigerlich den Eindruck bekommen, dass hier was verborgen bleiben soll. Der Gutachter denken dann ggf., dass diese Geheimnisse zum Schaden des Kindes sein könnte. Sein gerichtlicher Auftrag in der Begutachtung ist es aber genau solche Dinge herauszufinden. Dem sollte man ganz sicher nicht im Weg stehen. Daher ist eine gute Kooperation mit dem Gutachter essentiell wichtig. Der eigene Stolz und die Abwehrhaltung so psychisch durchleuchtet zu werden sollten unbedingt abgelegt werden. Es ist sicher nicht angenehm, aber genauso wie bei einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt muss man sich dem stellen.
• Das Gutachtengespräch dauert ggf. mehrere Stunden. Hierauf muss man vorbereitet sein. Das ist ein Marathon ohne Aussicht auf ein vorzeitiges Ende ! Und zum Ende hin möchte man nicht einfach nur noch getrieben reagieren statt zu agieren. Es mag dem einen oder anderen helfen vorher ein Beruhigungsmittel einzunehmen. Es kann emotional aufrührend werden.



Fazit

• Man sollte der Befähigung eines Gutachters zunächst mal vertrauen.
• Man sollte auf keinen Fall versuchen schlauer zu sein als der Gutachter.
• Man sollte nicht täuschen und tricksen, sondern ehrlich und auch offen sein.




Die Empfehlungen des Gutachters
• Lösungsorientiert und ...
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Gutachten-Widerlegung/-Anfechtung:
• (siehe VAfK-Forum)