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Umgang_mit_dem_Jugendamt

Umgang mit dem Jugendamt
Das Jugendamt als Hilfe- und Beratungs-Stelle
2021-04-10 rev16

© „Väteraufbruch für Kinder“ Kreisverein Stuttgart, Wiki-Artilkel
Autoren : Hubert Janocha


Inhalt:

Vorwort
1. Die Eltern
2. Die Sichtweise des JA
2.1. Geht es der Mutter schlecht geht es auch dem Kind schlecht
2.1.1 Lösungen
2.2. Geht es der Mutter gut, geht es auch dem Kind gut
3. Verhalten ggü. JA
4. Funktionen des JA
4.1. Inobhutnahme
4.2. Stellungnahmen
4.3. Moderation / Mediation / Beratung
4.3.1. Das „Mütter-Amt“
4.3.2. Vorwurf der Kindeswohlgefährdung
4.3.3. Sanktions-Instrumetarium des JA bei Beratungs-Resistenz der Eltern
4.4. Hilfe bei der Umgangsplanung (Ferien, Wochenenden)
4.5. Keine Zuständigkeit Umgang durchzusetzen.
4.6. Beistandsschaft für den haupts. betr. ET
4.7. Unterhaltstitulierung
5. Abschließendes


Vorwort

Dieser Artikel beschreibt die subjektive Essenz aus den Erfahrungen mit dem Jugendamt (JA), gesammelt aus Elterngesprächen mit Vätern wie auch mit Müttern. Es wird auf die Sichtweise des Jugendamtes (JA) eingegangen, wie auch auf die Sichtweisen beider Eltern, und welche fatalen Folgen das für die Eltern haben kann.

Das Thema Jugendamt (JA) zu durchleuchten ist nicht wie so mancher glaubt ganz einfach, es sei doch alles klar, das JA sei ein Mütteramt und fertig. Leider gibt es auch einige hauptsächlich betreuende Mütter wie auch umgangs-benachteiligte (umgs.ben.) Mütter, welche Probleme mit dem JA haben. Es ist sehr vielschichtig, extrem komplex, wie im Folgenden ersichtlich wird.
Oftmals wird leider die persönliche Erfahrung mit dem JA-Kontakt stark vereinfacht / klischeehaft und aus seiner eigenen persönlichen Sicht gefärbt wiedergegeben, was dem Ganzen nicht ansatzweise gerecht wird. Ausdrücklich alle Beteiligten haben großen Einfluss auf das was passiert.

Es wird auch das Phänomen erklärt, dass der haupts.betr.ET anscheinend folgenlos heftig streiten darf (das Kind negativ beeinflussen, unter Druck setzen, den anderen Elternteil (ET) entfremden, ...), aber dem charakterlich eigentlich normalen umgs.ben.ET will man absolut keinen Umgang erlauben. Wie kann das sein ? Was sind die Gründe dazu. Und wie kann ein Ausweg aussehen. Wie muss sich z.B. ein Vater verhalten um die Unterstützung des JA zu gewinnen zu bekommen, bzw. ihn sich nicht selber verbauen ?

Es gibt je nach Bundesland Unterschiede wie im allgemeinen das JA verfährt. Man kann hier bzgl. der Bundesländer schon von Demarkations-Linien sprechen. Die Extreme sind wohl der konservative Süden mit Baden Würtemberg und Bayern, und der Osten. Im Osten waren zur DDR-Zeit Mütter und Väter im allgemeinen bzgl. Erziehung eher gleichgestellt. Wahrscheinlich aus diesem gesellschaftlichen Konsens heraus verordnen die Amtsgerichte dort den größten Umgang für umgs.ben.ET, bis hin zur maximalen Ausreizen zum Fast-Wechselmodell.

In den Grundzügen ist das Verhalten des JA als Organisation, bedingt durch seine offizielle Aufgabe, verständlicher Weise immer das Gleiche. Auf eine einfache allgemeine Formel gebracht: Es wird die Gesamtsituation bzgl. des Umgangs von beiden Elternteilen (ET) geprüft. Wenn allgemein das JA zu der Erkenntnis gelangt, dass gender-neutral ein ET dem anderen ET das Leben bewusst oder auch unbewusst erschwert, oder das Kind bewusst oder unbewusst für seine Zwecke missbraucht, wird dieser ET Widerstand durch das JA bekommen, was sich dann u.U. fatal auf ein Gerichts-Umgangsverfahren auswirken könnte. Dies gilt prinzipiell für den umgangs-benachteiligten Elternteil (umg.ben.ET) wie auch für den hauptsächlich betreuenden Elternteil (haupts.betr.ET).

Allerdings liegt ein großes Problem darin, ob und wie das JA zu dieser Erkenntnis gelangt. Das scheint meistens nicht verfahrens-gebunden an JA-Vorgaben, sondern liegt wohl sehr individuell am JA-Mitarbeiter selbst, aber natürlich auch an dem „Bild“, welches die Eltern dem JA-Mitarbeiter über sich vermitteln.
Um die Handlungsweise/das Verhalten der JA-Mitarbeiter zu verstehen muss auch die Komplexität der Arbeit des JA verstanden werden, wie auch das bescheidenen Instrumentarium, welches dem JA zur Verfügung steht.
Beide Eltern sollten gleich bei der ersten Begegnung mit dem JA besser als ein verantwortungsbewusster Elternteil überzeugen, und zudem noch Kooperationsverhalten und „Good Will“ zeigen, und einen ggf. Ego-Trip und Kleinkrieg beiseite lassen. Der JA-Mitarbeiter wird es ihnen danken. Er kann dann ganz anders mit den Eltern arbeiten. Dann können auch Lösungen erarbeitet werden, und weder Eltern noch der JA-Mitarbeiter geraten weniger in das Risiko die Eltern in ein „Schubladen“ zu stecken.
Grundsätzlich, es sind alle Beteiligte Menschen, und daher menschelt es bei den Eltern und natürlich auch bei den JA-Mitarbeitern, bei aller angestrebter Professionalität.

Bei uns, beim Väteraufbruch für Kinder e.V. (VAfK) landen vor allem nur die Extrem-Fälle. Auch wenn sich normale nicht haupts. betr. ET in ihrer subjektiven Wahrnehmung im allgemeinen wohl auch eher als ungerecht behandelt fühlen, so werden die meisten normalen nicht haupts. betr. ET i.d.R. trotzdem einen mindestens normalen, d.h. unbegleiteten Umgang (14tg. WE und die Hälfte der Schulferien) befürwortet bekommen. Für solche nicht haupts. betr. ET ist dieser Wiki-Artikel wohl nützlich aber nicht essentiell.
Dieser Artikel richtet sich eher an die Minderheit der nicht haupts. betr. ET, welche aus ihrer Sicht unbegründet heftige Probleme mit dem JA haben, denen seitens des JA der Umgang evtl. sogar verweigert wird. Daher soll das Bild was im Folgenden in diesem Artikel gezeichnet wird, nicht allzu dunkel erscheinen, wie es sich an der einen oder anderen Stelle wahrscheinlich anhört. Wie gesagt, es geht in diesem Artikel hauptsächlich um Ausnahme-Fälle, wie aber auch um das grundlegende Verständnis.


1. Die Eltern

Solange die Familie zusammenlebt ist i.d.R. kein wirklich grobes Kindeswohl-gefährdendes Verhalten der Eltern zu erwarten, da normalerweise beide ET am „selben Strang ziehen“. Was nun im Fall der Eltern-Trennung hinzukommt ist i.d.R. ein stark egoistisches eigen-motiviertes Verhalten beider Eltern. Sie ziehen nun nicht mehr am selben Strang. Hieraus erwachsen ernsthafte Probleme/Komplikationen/Fallstricke für das Kindeswohl.
Der JA-Mitarbeiter weiß zunächst nicht was für Leute die Eltern sind, und muß eine Vorgehensweise finden hier die Wahrheit herauszufinden, und zwar wirklich zum Wohl des Kindes. Wie auch das Gericht geht der JA-Mitarbeiter sehr wahrscheinlich erst mal pauschal davon aus, dass beide Eltern gemäß ihrer eigenen subjektiven Sichtweise nicht korrekt den Fakten entsprechend berichten, und erst mal so agieren wie sie aus welchen Beweggründen auch immer es für richtig erachten bzw. eigen-motiviert sind (siehe z.B. „Umgang mit dem Ex-Partner“), oft zu Lasten des Kindeswohls seitens beider Eltern.
Nach dem Grundgesetz ist jeder verheiratete Elternteil pauschal erst mal offiziell erziehungsbefähigt und erziehungsberechtigt und hat das hälftige Sorgerecht, auch ohne Ausbildung zur Kindererziehung. Nicht haupts. betr. ET von unehelichen Kindern können das gemeinsame Sorgerecht gerichtlich beantragen, was i.d.R dann auch gewährt wird. Im Fall des familiären Zusammenlebens ist der Wissensstand der Eltern bzgl. Kindeswohl i.d.R. auch ausreichend.
Vielen Eltern (beiden) wird daher nicht bewusst sein, welches Kindeswohl-schädigende Verhalten sie womöglich auch unabsichtlich, und sogar subjektiv moralisch für sich rechtfertigend nach der Trennung haben, werden aber sofort vom JA-Mitarbeiter zu Recht hierfür gemaßregelt.
Die Situation nach einer Trennung ist für beide ET und das Kind komplett neu. Alle Beteiligten müssen sich zunächst erst mal in diese unbekannte neue belastende Situation einfinden, und sollten anfangen dbzgl. kindespsychologisches KnowHow zu lernen. Hierzu können sie Hilfen in Anspruch nehmen, es gibt verschiedenen Organisationen, die dies anbieten, wie auch das JA selbst (sozialer Dienst). Dies wird nach unseren Erfahrungen aber meist abgelehnt, insbesondere vom haupts.betr. ET, und zwar unabhängig davon ob dies die Mutter, oder wie in wenigen Fällen auch der Vater ist.
Insbesondere frisch getrennte Eltern liegen somit höchst wahrscheinlich falsch wenn sie zu wissen glauben das Kindeswohl richtig einschätzen zu können. Ihnen fehlt für diese neue Situation der Trennung das professionelle kindespsychologische KnowHow. Hier haben die JA-Mitarbeiter sicher einen klaren Vorteil den Eltern gegenüber. Beide Eltern glauben daher ihr Verhalten verharmlosen zu dürfen („ … wird schon fürs Kind nicht so schlimm sein, ist ja auch nicht von Dauer. “), um ihre persönlichen Ziele durchzudrücken (z.B. kompletter Ausschluss den umg.ben.ET). Hieraus resultiert der Irrglaube ein Kind schadenfrei für seine Zwecke instrumentalisieren zu können und auch moralisch zu dürfen, weil es nach eigener Überzeugung letztendliche gut für das Kind wäre.
Im Fall einer Trennung der Eltern schauen die Professionen wie das JA allerdings etwas genauer darauf. Leider nicht allen Elternteilen wird nach der Trennung erst klar, dass sie ihre Ansichten ändern sollten, z.B. wenn sie ein merkwürdiges Verhalten bei ihren Kindern feststellen, und sie sich womöglich nun erstmals überhaupt mit diesem Thema ernsthaft beschäftigen.
Das macht die Arbeit für die JA-Mitarbeiter sehr schwer und alles andere als angenehm. Sie sind täglich in einem menschlichen Sumpf unterwegs, und stoßen auf Ignoranz, Uneinsichtigkeit, Dominanz, Machtgehabe ... , bei beiden Eltern.
Ein wenig Anerkennung für diese soziale Arbeit würde diesen Personen gut tun , was ihnen helfen würde ihre Professionalität bewahren zu können.

2. Die Sichtweise des Jugendamts

Es wurde ein ganz eigenes Verständnis des JA extrahiert, was im Folgenden erklärt werden soll. Das Verständnis darüber ist elementar wichtig, um die Handlungsweise des JA zu verstehen, und dem überhaupt entgegen treten zu können. Andernfalls sind die Chancen auf Unterstützung insbesondere eines umg.ben. Vaters durch das JA äußerst gering, was dann vor Gericht fatal wäre.

Im Folgenden wird die Thematik am Beispiel des Klassikers nicht haupts.betr. Vater und haupts.betr. Mutter geschildert. Im weniger verbreiteten Fall, dass der Vater der haupts.betr. ET ist, gilt ganz Ähnliches.

Vereinfacht gesagt gelten für den Klassiker nicht haupts.betr. Vater und haupts.betr. Mutter 2 wichtige Grundleitlinien:

2.1. „Geht es der Mutter schlecht, dann geht es auch dem Kind schlecht“

Es scheint so als würde nach dem Verständnis des JA pauschal der nicht haupts.betr. Vater zunächst dafür direkt verantwortlich gemacht werden. Oder anders gesagt, wenn es der Mutter der Umgang des Vaters mit dem Kind unangenehm ist, dann wird sie evtl. ihre guten Gründe dafür haben, schließlich kennt sie ja den Vater schon i.d.R. einige Jahre.
Z.B. in diesem konstruierten Fall berichtet der Vater dem JA aus seiner persönlichen Wahrnehmung nur schlechtes von der Mutter. Z.B.
• sie hält sich nicht an Vereinbarungen,
• ist unzuverlässig,
• veruntreut den Unterhalt des Kindes,
• die Kinder werden schlecht versorgt,
• die Mutter schiebt die Kinder ab in z.B. Vereine/Kurse um sich nicht mit ihnen beschäftigen zu müssen,
• ist schlampig
• ihre Ansichten zur Kindererziehung sind merkwürdig, u.v.m. .
• er erlaubt sich evtl. sogar voller Überzeugung als Krönung eine psychologische Diagnose der Mutter, dass die Mutter verrückt sei. Das Borderline-Syndrom, oder Persönlichkeitsstörung wird auch sehr gerne angegeben.
Dadurch wird angenommen der Vater setze die Mutter unter Druck, diskutiert/schimpft mit ihr, agiert zu aggressiv.
Der JA-Mitarbeiter hingegen sieht die Lage der Mutter und hat Verständnis, weil sie als alleinerziehend gilt, und i.d.R. noch arbeitet muss, und den Haushalt erledigen muss, viele Dinge organisieren muss, und sich dann auch noch ums Kind kümmert. Als Alleinerziehende steht sie sowieso im Stress, muß einfach funktionieren, und kommt sowieso schon fast auf dem Zahnfleisch daher. Freizeit für sich hat sie sowieso keine mehr. Daher muss sie unterstützt werden und eher bemitleidet werden, was sie alles um die Ohren hat.
Wenn jetzt noch der Vater Druck macht, weil er die allgemeine Lebenslage wie auch seelische Situation der Mutter nicht erkennt, würde es der Mutter noch schlechter gehen, was, und das ist jetzt hier bzgl. der JA-Sichtweise entscheidend, sich auch auf das Kindeswohl sehr nachteilig auswirken würde.

Des weiteren unterstellt man dem Vater wenn Unfriede zw. den Eltern herrscht, dass der Vater das Kind zu Instrumentalisieren versucht, um es auf seine Seite zu ziehen, um es evtl. mal später ganz bei sich zu haben. Dieser Gedanke des Vaters ist real leider wohl auch allzu wahrscheinlich, aber auch allzu menschlich und verständlich in dieser sehr emotionalen Situation. In besonderen Fällen kann der Vater durch sein kritisierendes Verhalten auch den Eindruck erwecken, dass er den Kindes-Umgang zur Mutter nicht gerne sieht, bzw. dies evtl. sogar unterbinden würde wenn er könnte (=> mangelnde Bindungstoleranz).
Im Ergebnis würde das JA daher diesen beschrieben Vater vom Kind fernhalten wollen, das Umgangsbegehren des Vaters auf keinen Fall unterstützen, auch dann nicht wenn gegen den Vater sonst nichts vorliegt (z.B. Vorstrafen, Gewalttätigkeit, Alkohol und Drogen-Konsum, ...). Falls aber sowieso was gegen den Vater vorliegt, auch wenn das gar nichts mit seiner Eignung zur Kindeserziehung zu tun haben mag, könnte dies allerdings in seiner Beurteilung trotzdem eingehen, weil die gesamte Person in Augenschein genommen wird.

Wenn es denn sein muss, würde das JA höchstens einen Minimal-Umgang befürworten, evtl. sogar nur begleitet (beim Kinderschutz-Bund, ....) mit der Intention, dass Kind somit so gut wie möglich aus der Schusslinie der beiden streitenden Eltern zu nehmen, was durchaus erstmal verständlich erscheint.
Eine Begründung hierzu wird der Vater i.d.R. nicht bekommen, auch nicht nach beharrlichen nachfragen, da man ihn als den Aggressor sieht, und daher von ihm auch keine Einsicht erwartet. Man hatte es ja lang genug im Guten mit ihm versucht, und man will sich mit ihm deshalb auch nicht länger herum ärgern. Sehr wahrscheinlich wird das JA für diesen Vater dann keine Zeit mehr haben, und sich nicht mehr anhören wollen, was er jetzt schon wieder für neue Kritik über die Mutter vorbringen will.

Das JA versucht dann die Situation zu befrieden durch schon bekannte Sätze zum Vater wie „... man solle sich gütlich einigen ...“ oder „Nun lassen Sie doch erst mal Ruhe einkehren", was für einige Wochen, Monate oder allen Ernstes sogar Jahre gelten kann, nach deren Auffassung, halt solange bis der Vater keinen Ärger mehr macht. Es scheint davon auszugehen, dass sich die Mutter dann nach einer Zeit beruhigen und kooperativ sein würde und auch den Umgang wieder zulassen würde, wenn der Vater keinen Druck mehr macht. Danach könne man ja nochmal einen Neuanfang bzgl. Umgang wagen, wobei dann wohl ganz sicher durch die stattgefundenen Entfremdung lediglich erst mal nur ein betreuter Umgang diskutiert werden würde.
Man könnte das netter Weise in dem JA-Verständnis so interpretieren, dass das JA hiermit dem Vater sogar helfen will, und eine Chance geben will, doch überhaupt wieder Umgang zu erlangen. Die Chance sollte der Vater aber auch nutzen. Die Geduld des JA gegenüber in Ungnade gefallene nicht haupts. Betr. Väter ist sehr endlich.
Leider geht diese Vorgehensweise des JA damit einher, dass die Vater-Kind-Bindung nach einer längeren Wartezeit sehr heftig leidet, was bereits mehr als genug wissenschaftlich belegt dem Kindeswohl sicher nicht gerecht wird.
Dennoch, es muss betont werden, dass beide Eltern sich verantwortungsvoll gegenüber dem Kind verhalten sollen. Wenn insbesondere der nicht haupts. betr. ET (unabh. ob Mutter oder Vater) das nicht schafft, ist Konsens am Familiengericht den Umgang zu reduzieren oder sogar ganz auszuschließen, solange bis dieser ET das verstanden hat. Dieser ET muß dann dem JA gegenüber Überzeugungsarbeit leisten. Ein Image-Wechsel wird allerdings sehr schwer glaubhaft zu machen sein.

Der Vater sollte in dieser Situation unbedingt versuchen Telefon-Kontakt zu bekommen, aber auf keinen Fall dem Kind irgendwas von den Gründen der Umgangsaussetzung sagen, oder den Wunsch nähren sich wieder zu sehen. Das würde das Kind in eine schwierige Situation vor der Mutter bringen (siehe Artikel „Umgang mit dem Kind“, Loyalitätskonflikt).

Das JA vertraut der zunächst angenommen vernünftigen und moralisch einwandfreien Mutter, dass diese durch die lange Wartezeit nicht die sehr große Möglichkeit zur sehr effizient Eltern-Kind-Entfremdung (Abk. EKE) bzgl. des Vaters nutzt. Zunächst erst mal so lange bis bewiesene Handlungen der Mutter einen anderen Eindruck vermitteln, ohne dass dies vom Vater provoziert worden wäre. Dieses „zur Ruhe kommen“ scheint von den JA deutlich ausgeprägter gehandhabt zu werden als von einem Richter, der z.B. nach einem Umzug auch eine ca. 2-3-monatige Umgangssperre verhängen kann (Zwangseingewöhnung des Kindes in die neue Umgebung). Es wäre mal interessant zu wissen in wie vielen Fällen die Mutter wieder kooperativ wird, wenn der Vater längere Zeit die Mutter nicht mehr „belästigt“. Was würde sich dadurch bei der Mutter prinzipiell ändern ? Glaubt sie dann der Mann hätte sich geändert ? Hat sie dann keine negativen Gedanken/Gefühle gegen ihn mehr ?

2.1.1 Lösung:

Vorwurf Druck auf die Mutter auszuüben:
• Dem Vorwurf und Eindruck Druck auf die haupt.betr. Mutter auszuüben kann der Vater entgegen treten indem er den JA-Mitarbeiter davon überzeugt, dass er nicht an dem blockierenden Verhalten der Mutter schuld ist, eher im Gegenteil, dass man versucht lieb und nett die Mutter zu unterstützen, sie nicht allein zu lassen mit allem, ihr den Druck und Stress nehmen.
• Hierbei muss unbedingt die wohl möglich berechtigte Kritik des Vaters an die Mutter vor dem JA verborgen bleiben, weil das JA mit ziemlicher Sicherheit hierfür kein Verständnis und offenes Ohr aufbringen wird, und dadurch ein falscher Eindruck vom Vater entstehen könnte, was fatal wäre.
• Im JA-6-Augen Gespräch auf alle Fälle unter allen Umständen sich nicht provozieren lassen, und gelassen ruhig liebenswürdig seriös bleiben. Dieses Gespräch bloß NICHT als Chance sehen dem JA-Mitarbeiter verständlich machen zu wollen, was der Ex-Partner wohl möglich für ein schlechten Charakter hätte, denn wie die Mutter auch könnte der Vater genauso die Vergangenheit neu in einem negativen Licht bewerten, aufgrund seiner durch die Trennung nun veränderten Sichtweise.
• Den direkten Zusammenhang erkennen :
=> mindestens neutrales Verhältnis zur Mutter = JA-Unterstützung bzgl. des Kindes-Umgangs.
Vorwurf der Kindes-Instrumentalisierung:
• Um den Vorwurf entgegen zu treten, das Kind instrumentalisieren zu wollen, das JA davon überzeugen, dass einem selbst es sehr bewusst ist, wie es auf das Kind wirken würde, wenn man die Hauptbezugsperson schlecht macht, die dem Kind aus seiner Kindes-Sicht aber das Überleben sichert, und somit dem Kind durch diesen wohl möglich bösen Menschen auch ein Gefühl des Ausgeliefertsein vermittelt würde.
• Falls diese Instrumentalisierung überhaupt gelänge, wäre das Kind in Angst und evtl. Panik. Von nötigen/wichtigen ElternurVertrauen gäbe es keine Spur mehr, was später für den erwachsenen Menschen bleibende psychische Schäden zur Folge hätte.
• Normalerweise wird es aber sowieso nicht gelingen aufgrund des Loyalitätskonflikts. D.h. das Kind hält komme was will zum haupt.betr.ET, und ist sowieso Argumenten nicht zugänglich. Der Vater würde damit sogar einen gegenteiligen Effekt erzielen, nämlich, dass das Kind sich von ihm selber statt der Mutter abwendet, als Ausweg um Druck und Unwohlsein abzubauen (siehe Artikel „Umgang mit dem Kind“).
• Die Instrumentalisierung kann auch in der Weise geschehen, dass der Vater im Kind bewusst Begehrlichkeiten weckt, wie z.B. „Wollen wir uns am WE wieder sehen ?“ Das Kind möchte das wahrscheinlich wohl, weiß aber gleichzeitig auch, dass es der Mutter nicht recht ist. Das Kind wird es beiden Eltern recht machen wollen, indem es dem Vater sagt „... au ja toll“ , und der Mutter sagt „ ... ich will nicht zu Papa“. Dies ist ein klassischer Fall des Loyalitätskonflikts, der das Kind unglaublich unter Druck setzt. Was soll es mache? Wie kommt es da raus ? Es hat doch beide Eltern lieb.

Viele nicht haupts. betr. ET sehen das umgangsablehnende Verhalten des JA als Teil des deutschen „Familien-Un-Recht-Systems“. Es mag ja befreiend sein auf den Staat zu schimpfen, dass es so ungerecht ist keinen Umgang zu bekommen, aber hier irrt man gewaltig. Ein Kind zu manipulieren und instrumentalisieren für seine Zwecke stellt eine sehr gravierende Kindeswohlgefährdung dar, und hat absolut nichts mit Recht und Gesetzt zu tun. Das ist rein psychischer Natur und in allen Ländern dieser Erde gleich. Wenn das Kind jugendlich wird, könnte es sogar von sich aus anfangen sich gegen diesen Druck zu wehren, und evtl. sogar den Umgang nicht mehr wahrnehmen wollen. Der nicht haupts. betr. ET könnte diese wohl möglich unbewusst selbst verschuldete Situation als EKE des haupts.betr.ET mißverstehen. Das JA befürwortet aber i.d.R. grundsätzlich wenigstens einen Mindestumgang, wobei aber ausgeschlossen werden muß, bzw. vom nicht haupts. betr. ET glaubhaft gemacht werden muss, dass kein Druck auf das Kind ausgeübt wird. D.h. es gibt dann falls der nicht haupts. betr. ET Glück hat noch einen betreuten Umgang.

Der Vater muß dem JA glaubhaft klar machen, das er dies oben beschriebene verstanden hat. „Verstanden“ ist eigentlich nicht ausreichend, er muss es wirklich glaubhaft verinnerlicht haben, denn er wird sicher oft genug in Versuchung geführt werden, die Mutter vor dem Kind schlecht machen zu wollen, weil es geradezu ein Drang ist dieser verhassten Person eins auszuwischen. Davon sollte ein Vater sich unbedingt zwingend befreien / lösen. Falls er das nicht schafft, wird es nicht nur das JA sondern auch das Kind merken, und zum Vater mehr und mehr auf Abstand gehen. D.h. es wäre wichtig wenn der Vater obiges nicht schauspielert, sondern es damit wirklich auch ernst meint. Damit wird es ihm irgendwann dann auch besser gehen, als wenn er den wohl möglich auch argumentativ begründbaren Hass für sich weiter zulässt (siehe VAfK-Wiki-Artikel „Umgang mit sich selbst“ und „Umgang mit dem Ex-Partner“).

Es ist aber auch klar, dass hier über seinen Schatten zu springen nahezu unmenschlich schwer sein kann. Wohl möglich sind Dinge zw. den Eltern passiert, die der nicht haupts. betr. Vater nicht verzeihen kann und vor allem nicht will. Es ist sehr hart. Es sei aber noch mal aufs schärfste betont, dass es für einen Vater ein absolutes „Muß“ ist sich von diesen negativen Gefühlen zu befreien. Es ist ganz einfach, entweder will man Umgang mit seinem Kind, oder nicht, und dann lieber die Rache-Gefühle die Oberhand gewinnen lassen. Das bedeutet in erster Linie zunächst, dass er sein absolut natürlich menschliches Verhalten sauer zu werden ablegt wenn er von der Mutter beleidigt beschimpft, belogen und provoziert/attakiert wird.
Es mag ihm dabei helfen wenn er eher Mitleid gegen die wütende Mutter entwickelt, dass sie aus ihrer eigenen subjektiven Sicht der Dinge heraus nicht weiß was sie anrichtet, ... , also möglichst alles mit „Good Will“ sehen, positive Erklärungen finden für das Verhalten wie z.B.
• „ ... es gibt halt noch zu viele Missverständnisse .... Ist doch klar, dass sie das denken muss“
• „ ... ich war auch nicht ganz unschuldig ... “
• „ ... ich kann ja verstehen, dass sie Angst hat, wenn auch unbegründet, das Kind an mich zu verlieren ...“
• „ ... sie hat halt Angst / Sorge, dass ich mit dem Kind nicht zurecht komme …, aber das war immer und ist immer noch unbegründet“
• „ ... sie muss halt noch die Enttäuschung über das Ende der Beziehung verarbeiten, wobei sie mir die Schuld dran gibt ...“
• „ ... dennoch kümmert sie sich gut ums Kind ...“
• „ ... sie ist auch deswegen so aggressiv weil sie völlig überfordert ist, und die Nerven blank liegen“.
(siehe Artikel „Umgang mit sich selbst“, und „Umgang mit dem Ex-Partner“)
Man kann dieses Kapitel auch wie folgt zusammen fassen:
„Dem JA bloß nicht den geringsten Anlass zur Kritik geben“.
Der nicht haupts. betr. ET muss schon fast irreal perfekt sein.

2.2. „Geht es der Mutter gut, dann geht es auch dem Kind gut“

Ob es der haupts. betr. Mutter gut geht im Rahmen der Möglichkeiten und ihrer Situation wird der JA-Mitarbeiter nicht im Detail untersuchen. Kann er auch gar nicht, weil der Aufwand viel zu hoch und zu teuer wäre. Also liest der JA-Mitarbeiter das am Verhalten des nicht haupts. betr. Vaters als Indikator ab. Der JA-Mitarbeiter hat schlicht weg kaum eine andere Möglichkeit, daher macht er sich die Sache auf diese Art recht einfach und praktikabel.
D.h. das JA möchte sehen, dass der Vater die Mutter nicht zusätzlich noch zu ihrer schwierigen bedauernswerten sehr verantwortungsvollen Lebenssituation unter Druck setzt. Ganz im Gegenteil, das JA möchte gerne vom Vater eine Anerkennung der Leistung der Mutter sehen, und das er sie nach allen Kräften unterstützen will, wie halt auch in der Ehe in guten Zeiten, als man noch ein „Team“ war. Der Vater ist ja allein für sich und kann ein ganz tolles Leben führen mit viel Freizeit, ohne Stress und Verantwortung, der hat‘s ja gut.
Wenn also nun ein Vater beim JA um Hilfe Rat und Unterstützung bittet bzgl. Umgangsprobleme, in der Form:
• „Die Mutter ist völlig überlastet, und nervlich scheinbar am Ende. Es ist ja schier Wahnsinn, was die Mutter leistet bzw. leisten muss. Das kann ja auf Dauer nicht gut gehen“, und diese Leistung anerkennt.
• Schon in im elterlichen Zusammenleben hat man sich die Aufgaben ums Kind geteilt (angefangen bei der Geburtsvorbereitung, Wickeln, ggf. Arbeitszeitreduzierung und Elternzeit als Vater, Freizeit-Aktivitäten mit dem Kind, Elternsprechtage Kindergarten/Schule, Arztbesuche, Rücken frei halten für persönliche Hobbies des Partners, ggf. Kinderfrau, ggf. Putzfrau, Babysitter für gemeinsame Abende, Freundschaften pflegt, nicht die Decke über den Kopf fallen lassen, ...., alles was zu einem „Traummann“ gehört).
• Das er Verständnis zeigt für die arme Mutter in ihrer Situation,
• Aber man müsse auch an das Kind denken.
• Das die Mutter sicher auch ein Anrecht hat auf ein wenig Freizeit. Das braucht sie, um sich zu erholen, dass sie keine Fehler macht, und bei Kräften bleibt.
• Er will nach allen Kräften helfen, sie lässt ihn aber nicht, was er sich aber nicht erklären kann.
• Auch kann er ihr Verhalten gegen sich nicht verstehen. Er will doch alles richtig machen.
• Die Ex-Partnerin insbesondere in der Rolle als gute Mutter neben den vielen anderen Verpflichtungen anerkennen.
• Er lässt sich nichts vorwerfen (Gewalt, Drogen., Polizeieinsatz und evtl. Megafon vorm Haus, „Stalking“, Einmischung in die Kindes-Erziehung der Mutter, ...), und er ist absolut vorbildlich.
• Er bittet das JA um weitere Tipps und Hilfe um die Mutter noch weiter unterstützen zu können.
Also in diesem Fall, dass der Vater an dem von der Mutter ausgerufenen Krieg nicht teilnimmt, würde das JA sehr wahrscheinlich mit einer Moderation bzw. Gesprächen mit der Mutter versuchen den Vater in seinem Umgangsbegehren zu unterstützen.
Die Begründung der (Umgangs-)Probleme würde dann zunächst harmlos in einer Überforderung der Mutter gesehen werden. Genau das ist die Strategie um dem JA überhaupt eine Möglichkeit einzuräumen das Umgangsbegehren des Vaters unterstützen zu können.
Wenn die Mutter dann nicht aufpasst, kann vom JA die Begründung für die Blockadehaltung der Mutter verschärft in einer mangelnden Bindungstoleranz gesehen werden (was meistens wohl aber doch der Fall ist), aber eher selten in Egoismus und Bösartigkeit und Rache (was aber genau am ehesten der Realität entspricht bei den speziellen EKE-Müttern, siehe Dr. Stefan Rücker im Talk zu „Weil Du mir gehörst“)
Sollten die Mutter nicht einsehen, dass sie hier übertrieben ausgedrückt einen wahren Engel und Schatz als Ex-Partner hat (was kaum passieren wird), der ihr doch nur das Leben erleichtern will und fürsorglich wie damals in der Partnerschaft sich auch wieder einbringen will, könnte es ggf. sein, dass der JA-Mitarbeiter nun nicht mehr primär die Mutter sondern den Vater unterstützt, und ans Gericht eine entsprechende positive Umgangsempfehlung gibt.
Das ist die einzige Chance für den Vater, genauer gesagt, dem JA-Mitarbeiter irgendwie begreiflich zu machen, dass die Mutter womöglich selber an ihrem Stress schuld ist. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, die Mutter aber dennoch blockiert, kann es gut sein, dass Die Mutter die Unterstützung durch den JA-Mitarbeiter verliert. Dies hängt allerdings sehr vom JA-Mitarbeiter selber ab.

3. Verhalten ggü. JA

3.1. Gesprächs-Strategie:


Gesprächs-Protokoll:
Falls man z.B. zu einer noch friedlichen Ehegatten- oder Eltern-Mediation ins Jugendamt kommt, sollte ein Protokoll über das Gespräch angefragt werden. Es ist zu diesem Zeitpunkt sehr wahrscheinlich noch der Beginn der Umgangsauseinandersetzung. Das Protokoll kann später sehr dienlich sein um zu belegen wer nun wirklich stur, uneinsichtig, aggressiv und streitsüchtig oder aber kooperativ war.
Es ist möglich, dass ein Protokoll pauschal vom JA-Mitarbeiter abgelehnt wird, oder aber dass dies der Ex-Partner nicht möchte. In dem Fall freundlich darum bitten sich Notizen zu machen, und vorwarnen, dass man dann selber später die Notizen als Gesprächs-/Gedächtnis-Protokoll an alle beteiligten versenden möchte („Ich möchte was mitschreiben. Sie können es gerne später auch einsehen“). Der Sinn dahinter ist, dass dieses eigene Protokoll wie auch alles andere zu einem Fall mit in die JA-Akte gelegt wird, welche das Gericht anfordern kann.
Falls dieses Gespräch allerdings zu einem Verfahren gehört, wird sich der JA-Mitarbeiter für sich intern auf alle Fälle Notizen oder gar ein Protokoll machen, da das JA ja dem Gericht seine offizielle Einschätzung zu den Eltern übermitteln muss. Nach Erfahrung des VAfK würde dieses Protokoll allerdings nie den Eltern zur Einsicht gegeben werden, auch nicht auf Verlangen.

Gesprächs-Zeit-Management:
von Anfang an gleich fragen wie viel Zeit man hat. So wird die Hemmschwelle zum Abbruch „jetzt habe ich keine Zeit mehr für Sie“ etwas erhöht.
Beim 6-Augen-Gespräch auf eine Zeitplanung für die Redezeit achten, und von Anfang an Zeitvorgaben definieren, sowie die Struktur des Gesprächs (die haupts.betr. Mutter fängt an zu erzählen und hört nicht mehr auf) erfragen, und ggf. neu aushandeln.

Benimm-Formen:
Den JA-Mitarbeiter ausreden lassen mit viel Ruhe, Benimmformen, auch wenn es etwas abschweift. Höflich zivilisiert um das Wort bitten, und wenn man es hat, höflich und ruhig darum bitten den Gedankengang zu Ende bringen zu dürfen. Evtl. darauf verweisen, dass man noch nicht zu Wort gekommen ist.
Falls möglich, vorsichtig wieder auf seinen eigenen roten Faden zurück, nicht zu sehr ablenken lassen.

Rechfertigungen sind nachteilig:
Sich am besten nicht zu den Vorwürfen groß rechtfertigen. Damit ist man in der Defensive, und kommt da nie wieder raus, weil die Mutter immer genügend Munition nach schiebt. Naturgemäß hat man zu Menschen die sich rechtfertigen weniger Vertrauen.
Die Lösung ist, dass man evtl. eine Sache widerlegt was leicht widerlegbar ist, somit gewinnt alles anderen den Eindruck auch widerlegt worden zu sein. Ruhige seriöse Menschen haben normalerweise eine sehr hohe Glaubwürdigkeit. Also sympathisch, ruhig, seriös, vorbildlich und somit glaubwürdig erscheinen, am besten mit Heiligenschein.

Für sich vorteilhafte Themen-Auswahl:
Im Gespräch möglichst nicht auf ein anderes Thema / Schiene verführen lassen um Zeit zu schinden, dass das eigentliche Thema, mit dem man selber Punkten kann (z.B. Kindes-Sorge im Zusammenleben mit dem Ex-Partner), aus Zeitgründen nicht mehr dran kommen kann. Möglichst bei für einen selbst positive Themen bleiben. Am besten wäre es wenn man es schafft selber das Eingangs-Thema zu bestimmen (z.B. wie gut man sich im elterlichen Zusammenleben um das Kind gekümmert hat). Das könnte dann ein Heim-Vorteil werden.

Diskreditierung:
Ein weiterer Punkt in der Gesprächsstrategie ist den haupts.betr.ET sich selbst diskreditieren lassen. Gelingt es einem nicht haupts. betr. ET durch sein vorbildliches pazifistisches deeskalierenden Verhalten vom JA-Mitarbeiter Zustimmung zu bekommen, oder gar zu überzeugen, dass nicht er das Problem darstellt sondern die blockierende haupts.betr. ET, kann es je nach JA-Mitarbeiter tatsächlich passiert, dass das JA nun mehr den nicht haupts. betr. ET unterstützt. Oftmals geschieht dies in solchen Fällen auch mit ungewollter Unterstützung des haupts. betr. ET in der Weise, dass er gegen den JA-Mitarbeiter z.B. frech, laut, aggressiv wird, wenn er merkt, dass doch ein gutes Haar an den nicht haupts. betr. ET gelassen wird, und damit kein Einsehen und Kooperationswillen zeigt gegenüber der deeskalierenden Beratung des JA-Mitarbeiters. Um sich die blockierende haupts.betr. ET echauffieren und sich selbst diskreditieren zu lassen kann eine unterschwellig provozierende Strategie erarbeitet werden, bei der der nicht haupts. betr. ET aber selber sehr seriös und glaubwürdig erscheint (Belege vorlegen, welche den haupts. betr. ET als Lügner überführen, z.B. Anwesenheitslisten Elternabende, Arzt-Termine in seiner Umgangszeit, Kontoauszüge für die tatsächlichen Unterhaltszahlungen, Fotos von Kindergarten- und Schulveranstaltungen wo er doch dabei war, ...), mit dem Ziel auch Gehör beim JA-Mitarbeiter zu bekommen. Man kennt ja seinen Ex-Partner, und weiß auf welche „Knöpfe“ man drücken muss (Trigger-Elemente). Der Ex-Partner versucht ständig genau das gleiche.

Möglichst kein Widerspruch zum JA-Mitarbeiter:
Keine Diskussion mit dem JA-Mitarbeiter anfangen. Wenn der Vater oder die Mutter die Meinung des professionelle JA-Mitarbeiters nicht teil, kann er/sie schnell als „uneinsichtig“ kategorisiert werden. Also sehr vorsichtig und diplomatisch auch mit durchaus international sehr anerkannten Studien umgehen. Nicht „besserwisserisch“ erscheinen.

Kommunikatione-Strategien:
Professionelle Kommunikation-Strategien erlernen. z.B. mit gezielten/geschickten Fragen jemanden sich selbst die Lösung erarbeiten lassen. (siehe Wiki-Artikel „Kommunikation“)

Das 6-Augen-Gespräch aufgrund eines gerichtlichen Antrag:
Nach einem 4-Augen-Gespräch kommt das 6-Augen-Gespräch. Es geht hierbei nicht unbedingt um eine Vermittlung zum z.B. Kindes-Umgang. Das Thema ist untergeordnet. Hierbei geht es weniger um die geschilderten Sichtweisen, als eher um eine Interaktionsbeobachtung der beiden Eltern. Das große Ziel was man gerne hier beobachten möchte ist, dass sich der nicht haupts. betr. ET nicht aus der Ruhe bringen läßt, auch wenn er bzgl. seiner Sichtweise der Dinge mit vielem Falschem und auch Provozierenden vom haupts. betr. ET belastet wird. Auch wenn er deutlich weniger Redezeit hat als der haupts. betr. ET , und auch kaum Gelegenheit hat zur Gegendarstellung soll er sich nicht aufregen. Man will die Persönlichkeiten kennenlernen und schauen ob sie miteinander noch klar kommen, und falls sie nicht miteinander klarkommen, an wem das liegt. Die Gesprächsinhalte sind eher unbedeutend. Vor allem der nicht haupts. betr. ET darf diese Gelegenheit vor dem JA-Mitarbeiter nicht als Chance sehen, dem JA-Mitarbeiter von irgendwas Nachteiligem bzgl. seines Ex-Partners überzeugen zu wollen. (siehe Abschnitt Beratung).
Einem sich nicht unter Kontrolle haltenden nicht haupts. betr. ET möchte man nur ungern ein Kind an die Hand geben.

3.2. Die effektivste Stell-Schraube

Wohl der wichtigste Rat: Den JA-Mitarbeiter davon überzeugen, dass man ein sehr netter lieber sehr verantwortungsvoller Mensch ist. I.d.R. läßt ein Mensch sich nur hinreißen über einen anderen Menschen etwas schlechtes zu sagen, oder über ihn eine schlechte Meinung zu haben, wenn er ihn noch nicht richtig gut kennt, oder aber Beweise vorliegen, was normalerweise nicht der Fall ist. Das ganze hat viel mit Seriösität und Glaubwürdigkeit zu tun. Also sollte man dafür sorgen, dass man sich kennen lernen. D.h. also wenn der JA-Mitarbeiter kein wirkliches Interesse zeigt einen ET kennen lernen zu wollen, sollte man hier dringend nachhelfen, indem man Termine vereinbart oder über Email öfter in Kontakt steht über irgendwelche Themen bzgl. der Kindes-Sorge. Es kommt grundsätzlich bei jedem Mensch gut an wenn seine Ratschläge auch angenommen und gewünscht sind. Also den JA-Mitarbeiter um Rat fragen. Themen dazu könnten sein: Hilfe im Umgang mit dem Ex-Partner, dem Kind, mit sich selbst, einfach nur Trost suchen über die Situation, Förderangebote für Kinder, Erfragen von kindespsychologischem KnowHow (z.B. wie ergeht es dem Kind durch die Trennung, und was kann man tun), ... . Mit den Kommunikations-Strategien den JA-Mitarbeiter von sich überzeugen, als verständnisvoller kommunikativer kultivierter Mensch. Es liegt oft in der Natur eines Menschen, dass er Macht über andere haben möchte, seine Meinung ernst genommen werden soll, er als Mensch akzeptiert werden will, gemocht werden will, usw. .
Durchaus Rat-suchend nach der besten Verhaltensweise in dieser neuen Trennungs-Situation fragen. Das zeigt ernsthafte Einsicht, Offenheit, Good-Will, und Willen zur Kooperation. Zudem ist es wohl so, dass man sich selber, ob Mutter oder Vater, im familiären Zusammenleben sicher weniger Gedanken gemacht hat über das Wohl eines Kindes im bis dahin noch nicht stattgefunden Trennungs-Fall. D.h. Vater und Mutter haben hier ein großen Nachholbedarf vieles über die neue Kindes-Situation neu zu lernen. Die Psyche und das Verhalten eines Kindes unterliegt oft nicht sofort ersichtlichen Mechanismen. Hierzu kann man den JA-Mitarbeiter eine Menge Fragen stellen.
WARNUNG : Es darf nicht wie eine Show wirken. Wenn der JA-Mitarbeiter glaubt er solle geschickt manipuliert werden, ist es aus. Dann kommt noch „stark manipulatives Verhalten“ in den JA-Bericht mit rein. Es soll alles prinzipiell ehrlich und Godd-Will sein. Die Eltern sollen umlernen, mit Blick auf das Kind.

3.3. Geheimnisse

Wenn der JA-Mitarbeiter dem nicht haupts. betr. ET keine Antwort / Erklärung geben will warum er das Umgangsbegehren nicht unterstützen will, könnte der Grund hierfür sein, dass der Ex-Partner etwas gesagt hat, was ihn sehr belastet (Gewalt, Drogen/Alkohol, sex. Kindesmissbrauch, ...). Der JA-Mitarbeiter geht selbstverständlich von einem moralisch einwandfreien Menschen aus, bis das Gegenteil bewiesen ist. Daher werden solche besonders heftigen Anschuldigungen gegen den Ex-Partner zunächst sehr ernst genommen, zum Schutz des Kindes. Die Fälle in denen der VAfK beratend zur Seite steht zeigen aber, dass solche heftigen Anschuldigungen nicht den Tatsachen entsprechen, dass sie entweder aus einer subjektiven Sichtweise des ET resultieren, oder gar bewusst falsch angegeben werden. Es gibt hierzu eine offizielle Statistik (Institut ...), welche besagt dass in Deutschland 80% dieser besonders heftigen Anschuldigungen widerlegbar sind, 15% offen bleiben, und nur ca. 5% einen wahren Kern hätten.
Die Erfahrung zeigt, dass meistens diese Anschuldigungen auf gar keinen Fall mit dem Betreffenden besprochen werden. In so einem Fall bleibt nur nette höfliche Beharrlichkeit übrig das vom JA-Mitarbeiter zu erfahren, was auch für das Gericht protokolliert werden sollte. Wenn das nicht glückt, was leider zu erwarten ist, muss spätestens bei einer gerichtlichen Verhandlung der Finger in die Wunde gelegt werden (sie VAfK-Wiki-Artikel "Strategien").
Falls man letztendlich nicht erfährt worum es geht kann das für den Umgang fatal sein.
Auch in den für Rechtsanwälte zugängliche Gerichtsakten werden die Anschuldigungen nicht unbedingt erwähnt. Daher muss man durch seinen Anwalt oder selber unbedingt vor Gericht dafür sorgen, dass das Erfragen der Gründe warum es keinen normalen Umgang geben soll und die Antwort darauf, auch wenn es im Ergebnis keine gibt, mit ins Diktiergerät des Richters aufgenommen wird, unbedingt. Für eine ggf. Beschwerde an der nächsten familiären Instanz, das Oberlandesgericht (OLG), wäre dies essentiell. Aus dem was der Richter ins Diktiergerät sprich können Rückschlüsse gezogen werden, wie der Richter wohl wahrscheinlich entscheiden wird.

3.4. Die Vergangenheit ruhen lassen

Der JA-Mitarbeiter will keine schmutzige Wäsche aus der Vergangenheit waschen. Er ist zukunftsorientiert. Das ist auch gut so, denn es würde sonst zu viel Energie kosten, das alles aufzuarbeiten und würde für die Zukunft für die gemeinschaftliche Sorge nichts bringen, es ändert an der jetzigen Situation nichts. Wer hat mit was Recht, das ist ein Versuch den JA-Mitarbeiter von der Schuld des Ex-Partners zu überzeugen. Allerdings geht es beim JA überhaupt gar nicht darum wer von den Eltern an was Schuld hat, oder wer der bessere Elternteil ist, oder welcher ET nicht erziehungsfähig wäre. Nein, darum geht es überhaupt nicht.
In Deutschland muss schon sehr viel passieren, dass ein Kind den haupts. betr. ET wechselt. Das ist im Prinzip nahezu ausgeschlossen. Also kann es in diesem Termin für den nicht haupts. Betr. ET auch nicht darum gehen, ganz schnell und einfach mal den JA-Mitarbeiter davon zu überzeugen, dass das Kind bei ihm besser aufgehoben wäre. Darum geht es also auch nicht.
Es geht nur einzig darum wie bzgl. der aktuellen Situation (z.B. Kind lebt hauptsächlich bei der Mutter) die gemeinschaftliche Sorge zukünftig gestaltet werden kann. Dazu kann der JA-Mitarbeiter moderieren und immer wieder versuchen die Eltern auf dieses eine Thema zurück zu lenken.

3.5. „Das ist aber mein Recht“

Man sollte niemals versuchen mittels Nennung von Gesetzen (EuGH-Menshenrechts-Urteil 29.10.2019- 23641/17, und von erst 1998 BGB § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
) „sein Recht“ auf Umgang einzufordern. Das JA entscheidet nicht über Recht, ist denen völlig egal, verärgert sie nur, weil damit der umgs.ben.ET erkennen läßt, dass er mit der Brechstange vorgehen will, statt feinfühlig an die Psyche des Kindes und des haupts.betr.ET zu denken. Das eine hat mit dem anderen wohl nichts direkt zu tun, also der nicht haupts. betr. ET kann trotzdem mit dem Kind einen guten Umgang haben und den anderen ET respektieren, es ist aber nur allzu menschlich wenn dies von anderen leider in einem Zusammenhang gesehen wird, also auf sein Recht bestehen angeblich = Sturheit.
Zudem, ein Recht wird allgemein nur insoweit gewährt, wie es nach Meinung des Richters auf Basis der Stellungnahme des JA-Mitarbeiters nicht dem Kindeswohl schadet (merkwürdigerweise kann man in den Vergleichen und Beschlüssen sehr selten bis nie lesen, dass es dem Kindeswohl entspricht. Das kann man höchstens in anwaltlichen Schriftsätzen lesen. D.h. Es gibt hier eine sehr große Spannweite. Leider hat man als Elternteil praktisch absolut keine Möglichkeiten gegen eine Fehleinschätzung der eigenen Person seitens der Professionen vorzugehen. Deswegen lieber die Brechstange zuhause lassen, und sich von einer vorteilhafteren Seite zeigen.

3.6. Beschwerde über einen JA-Mitarbeiter

Falls man als z.B. als nicht haupts. betr. ET sich bei aller Mühe aber dennoch auf das Heftigste diskriminiert fühlt, und der Umgang seitens des JA-Mitarbeiters nicht befürwortet wird, gäbe es theoretisch die Möglichkeit sich beim Jugend-Ausschuss über den JA-Mitarbeiter zu beschweren. Es sollte einem dann aber klar sein, das dies extrem diplomatisch seriös begründet passieren muss, damit dies funktioniert, man also nicht gleich in eine Schublade gesteckt wird als zorniger ET der nur nicht seinen Willen bekommen hat, und um nicht weitere Nachteile zu bekommen. Man kann darum bitten von einem anderen JA-Mitarbeiter quasi „bewertet“ zu werden. Die JA-Mitarbeiter werden intern sicher auch ein gewisses Image haben. Wahrscheinlich wird dies aber nicht passieren.
Die Aussicht auf Erfolg liegt nahezu bei Null. Also sollte man besser nicht auf eine zweite Chance für einen anderen JA-Mitarbeiter setzen. Man ist gezwungen mit dieser Person das beste Ergebnis für sich und sein Kind herauszuholen.
Bis 2019 gab es die Initiative Habakuk. Eine Aufgabe war es als Vermittler zw. Eltern und JA zu fungieren. Diese extrem wichtige Funktion und quasi Kontroll-Instanz für das JA gibt es heute nun leider nicht mehr. Warum ? Unbekannt. An Arbeitsmangel hat es wohl nicht gelegen.

3.7. Schon immer die Kindes-Sorge übernommen

Was im Gespräch mit dem JA auch immer sehr positiv gewertet wird ist, wenn man glaubhaft machen kann (am besten mit Belegen), dass der Wunsch nach Kindes-Umgang nicht neu ist und nach der Trennung auf kam sondern, dass man schon im elterlichen Zusammenleben viele Aufgaben übernommen hat wie Arzt-Termine, Elternabende im Kindergarten oder Schule, evtl. bei der Geburtsvorbereitung dabei war, ... . Hierzu gibt es ggf. schriftl. Anmeldungen oder Anwesenheitslisten, Besuchstermine (Arzt, Elternabende, Kindergarten-/Schul-/Sport-/Freizeit-Veranstaltungen,...), die man im Nachhinein anfragen kann. Evtl. gibt es aber auch die partnerschaftliche Vereinbarung, dass man dem anderen ET den Rücken frei hält für seine Hobbies.

3.8. Niemals Kritik am JA-Mitarbeiter äußern / Machtverhältnisse

Auf keinen Fall darf die Kompetenz des JA-Mitarbeiters infrage gestellt werden. Er hat hierzu schließlich eine meist universitäre Ausbildung gemacht, und es könnte schon sein, das der JA-Mitarbeiter einiges mehr über das Thema weiß als ein arroganter anmaßender besserwisserischer Vater, mit ggf. einem sehr hohen Gehalt. Manch eine beruflich hochgestellte Persönlichkeit mag seine Probleme mit dem kleinen, und wenig Geld verdienen JA-Mitarbeiter haben. Es macht überhaupt keinen Sinn, führt nie zum Ziel, und ist höchst gefährlich mit dem JA-Mitarbeiter eine Diskussion über Sichtweisen anzufangen. Ist gilt grundsätzlich im Leben Kommunikation ist besser als Konfrontation. D.h. man muß unbedingt auch die Macht-Verhältnisse akzeptieren, denn es wird vom Gericht die Stellungnahme des JA-Mitarbeiter berücksichtigt, und nicht ein Vortrag des Vaters über das JA. Das interessiert sowieso keinen.

3.9. Die Gerechtigkeitsfalle

Es ist allzu menschlich, das Eltern in diese Gerechtigkeits-Falle tappen, und Gleiches mit Gleichen vergelten („der darf das, dann darf ich das auch“, „der war aber böse zu mir“, „der hat angefangen“, „der versteht seinen Job nicht“). In uns allen steckt noch irgendwo ein naives Kind, so kommt man allerdings nicht zum Ziel.
Wie schon ausgeführt kann man nicht davon ausgehen, dass der haupts. betr. ET gewechselt wird. D.h. ein herumstreitender haupt. betr. ET wird wohl auch nicht gerne gesehen, aber es bleibt erstmal Folgenlos, weil man die Bindung des Kindes zum haupts. betr. ET nicht lösen wird. Allerdings bleibt es nicht Folgenlos für den nicht haupts. Betr. ET. Er gilt dann als Verursacher für noch mehr Leid für das Kind, wie oben schon ausgeführt.

3.10. Eigene Schuldanteile

Wenn sich insbesondere ein Vater von einer JA-Mitarbeiterin ungerecht behandelt fühlt, kann es im Extremfall sein, dass er sie als hintergründig radiakl-feministische männer-hassend charakterisiert.
Es kann aber wirklich auch sehr gut sein, dass der Vater sein eigenes kindeswohlschädigendes Verhalten gar nicht erkennt, die JA-Mitarbeiterin aber schon. Daher sollte man als Lebensweisheit mit nehmen: Wenn man jemand für etwas beschuldigt, sollte jede Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass man hierbei nicht selber eine Eigenschuld trägt (siehe auch VAfK-Wiki-Artikel „Umgang mit sich selbst“). Die Sache ist kompliziert. Ohne zu lernen bzw. sich kundig zu machen, ist es sehr schwer bis unmöglich ohne Hilfe von außen sich unter der eigenen rechthaberischen „Käseglocke“ hervor zu ziehen. Wer beratungsresistent ist, und glaubt schon alles zu wissen, wird Probleme bekommen, welche nicht mal unbedingt vom JA-Mitarbeiter ausgehen, sondern in der Natur der Sache begründet liegen. Wie schon gesagt, es geht nicht hauptsächlich um Wahrheiten sondern um Wahrnehmungen, was allzu menschlich ist.
Der VAfK fordert daher auch in unseren Wahlprüfsteinen an die Politik eine Zwangs-Moderation/-Mediation für frisch getrennte Eltern.
Also, man sollte dem JA-Mitarbeiter sehr gut zuhören und alles reflektieren, auch sein Verhalten ggü. beiden ET, und viele Fragen zum Verständnis stellen („… warum sind Sie jetzt so abwesiend zu mir? Habe ich was falsches gesagt/getan? “). Man kann den Kontakt zum wie auch immer ausgeprägten JA-Mitarbeiter sehen als Chance zu lernen, um seinem Kind etwas Gutes zu tun, nämlich möglichst viel Umgang mit ihm zu bekommen.

3.11. Eigener offizieller Image-Wandel

Falls man beim JA leider schon unschön aufgefallen ist, ist es nie zu spät einen Image-Wandel offiziell einzuleiten. Ein Vater kann z.B. sagen, er hätte sich nun da und dort beraten lassen (besser nicht den VAfK erwähnen, eher sozialer Dienst, Kinderschutzbund, Caritas, und andere Hilfsorganisationen). Er weiß nun in welcher Situation die Mutter und das Kind steckt. Sein damaligen Fehler und sein Verhalten aus Unkenntnis tue ihm sehr leid, ... usw. . Wenn das durch Aktivitäten und Bescheinigungen der Organisationen belegbar ist, erlangt es Glaubwürdigkeit, und er hoffentlich eine zweite Chance. Auch der Richter wird solche Bemühungen und Einsicht sehr wohlwollend zur Kenntnis nehmen.

3.12. Zeit schafft Fakten

Wenn z.B. der nicht haupts. betr. ET nicht sofort alles richtig macht und möglichst schnell das JA davon überzeugt, dass die Umgangsblockade des haupts. betr. ET nicht von ihm selbst verschuldet ist, und das JA erst mal auf „lassen Sie doch erst mal Ruhe einkehren“ besteht (wichtige Zeit verstreichen lassen), wird dann später nur noch über höchstens betreuten Umgang gesprochen, weil der nicht haupts. betr. ET dem Kind schon zu fremd geworden ist. Betreuter Umgang ist inflationär. Er kann nur eine weile gehen. Irgendwann wird das Kind nicht mehr mitspielen.
Also, den JA-Mitarbeiter so schnell wie möglich überzeugen, und falls das nicht gelingt trotzdem möglichst schnell einen „Antrag zur einstweiligen Anordnung“ zur Regelung des Umgangs stellen, und auf einen Verfahrensbeistand fürs Kind als zweite Chance hoffen. Schnell intervenieren, keine Zeit verlieren, schnell handeln, sich schnell Hilfe suchen (z.B. beim VAfK). Je mehr Zeit verstreicht desto schwächer wird die Bindung des Kindes zum nicht haupts. Betr. ET, und der Einfluss des haupts.betr. ET auf das Kind wächst. Also schnell handeln.

3.13. Vorbereitung zur Trennung

Eine bei haupts.betr. Müttern oft beobachtete praktizierte Taktik ist es bereits lang vor der Trennung heimlich den Kontakt zum JA aufzubauen. So ist der JA-Mitarbeiter bereits vor weg von der Mutter stark beeinflusst von ihrer subjektiven Sichtweise und Missverständnissen, ohne das es hierzu Beweise bedarf. Entschuldigung, aber es ist wirklich nur allzu menschlich wenn der JA-Mitarbeiter hierbei seine Objektivität verlieren könnte, weil er ja noch nie die andere Seite gehört hat. Dadurch gerät dann insbesondere beim 6-Augen-Gespräch der jetzt neue/fremde nicht haupts. Betr. ET Vater in Nachteil.
Um das abzuwenden empfiehlt es sich für den künftig umgs.ben.ET dasselbe zu tun, also sich bereits vor der Trennung, bzw. möglichst schnell nach der Trennungs-Entscheidung den Kontakt zum JA geschickt seriös als vorbildlicher toleranter gut sorgender ET mit Augenmaß aufbauen,.
Wenn dann die Trennung soweit ist könnte der nicht haupts. betr. ET hierdurch beim JA-Mitarbeiter einen Heimvorteil haben, weil er einen bereits schon kennt.

3.14. Pflicht zur Beratung

Es ist nach § 17,18 SGB VIII gesetzlich geregelt, dass das JA eine Beratungs- und Vermittlungsaufgabe hat. Hier sollte sofort vom ersten Kontakt an die Hilfe des JA in Anspruch genommen und dokumentiert werden. Das kann wie folgt geschehen:
- Gedächtnis-Protokolle anfertigen, und um sicher zu gehen, dass alles korrekt verstanden wurde an den JA Mitarbeiter schicken. Da kann einem keinen ein Strick raus drehen wenn man sagt „Das was Sie mir erklärt haben ist so wichtig, dass ich auf diesen Weg sicher gehen möchte alles korrekt und im Wesentlichen verstanden zu haben“.
- darüber hinaus bzgl. KnowHow zum psychologischen Kindeswohl und Umgang mit dem Ex-Partner ständig in Kommunikation mit dem JA bleiben, am besten durch kurze Emails.

Wenn das JA dieser Aufgabe nur unzureichend nachkommt (z.B. durch personelle Überlastung, sonstige Zeitmangel (Termine), Krankheit, ...), kann dies vor dem Amtsgericht oder bei einer ggf. Beschwerde vor dem Oberlandesgericht (OLG) helfen. Man hat Rat gesucht und nicht bekommen.

4. Funktionen des Jugendamts

4.1. Inobhutnahme

Die Inobhutnahme zum Schutz eines Kindes ist die einzige Aktion, zu der das JA befugt und auch im Fall eines Falles verpflichtet ist. Sie wird durchgeführt falls das JA davon überzeugt ist, aufgrund von Hinweisen, ärztlichen Berichten, … , dass vom haupts.betr. ET eine grobe Kindeswohl-Gefährdung ausgeht. Es wird dann versucht diesen ET entsprechend zu beraten (Familienhilfe), mit dem Ziel das Kind hoffentlich wieder an den ET zurück geben zu können.
Von sich aus kann das JA nicht bestimmen, dass das Kind zum nicht haupts. betr. ET wechselt. Dies muss hier besonders streng betont werden, weil i.d.R. der nicht haupts. betr. ET nach den Erfahrungen im VAfK offenbar davon ausgeht, dass das JA dies könne und dürfe. An dieser Stelle soll eine Warnung an die nicht haupts. betr. ET ausgesprochen werden in der Kommunikation mit dem JA sehr besonnen zu sein, und erst recht keine Forderungen zu stellen. Die Gefahr, dass ein an sich sehr verantwortungsvoller und erziehungsbefähigter nicht haupts. betr. ET aufgrund des emotionalen Drucks sich mit seinem menschlich wohl verständlichen emotionalen Verhalten sein Image am JA unwiederbringlich ruiniert, ist verständlicher Weise sehr hoch, weil der JA-Mitarbeiter in dieser Stress-Situation ihn als erziehungsbefähigten ET sicher nicht wahrnehmen kann. Er trägt ungewollt somit selber dazu bei, dass sein Kind nun beide Eltern verliert. Man darf allgemein erwarten, wenn es um eine solch wichtige Sache geht, dass der ET sich zusammenreißen kann, und sehr konstruktiv und seriös bleibt. Auf der anderen Seite möge der JA-Mitarbeiter aber auch etwas nachsichtig mit dem nicht haupts. betr. ET sein, aufgrund seines seelischen Ausnahmezustands.
Ein offizieller Wechsel des haupts. betr. ET kann nur durch ein Amtsgericht durch Antrag des nicht haupts. betr. ET bestimmt werden, der das gemeinschaftliche Sorgerecht noch hat. Ein einmal entzogenes Sorgerecht zurück zu erhalten geht seitens der Professionen mit einem großen Risiko bzgl. des Kindeswohls einher. Nach Erfahrungen des VAfK gestaltet sich die Wiedererlangung des Sorgerechts als äußerst schwierig.
Das JA hat dann die Aufgabe dem Gericht eine Beurteilung/Einschätzung der aktuellen und zukünftigen Lage (elterliche Entwicklungspotentiale) bzw. der Befähigung der Eltern zur Ausübung der elterlichen Sorge zu geben. Ggf. wird vom Amtsrichter zur Klärung dieser Frage auch ein sog. „Familienpsychologisches Gutachtern“ beauftragt. In solch einem Fall geht man nicht automatisch davon aus, dass der bislang nicht haupts. betr. ET diese Aufgabe einfach übernehmen könne. Man stelle sich das Risiko für das Kind vor, wenn es nach diesem Trauma evtl. gleich in ein neues Trauma wechseln würde. Also möchte man auf Seiten der Professionen (JA, Amtsrichter, …) verständlicherweise hier eine Sicherheit für das Kindeswohl haben. Die Situation wird also nochmals geprüft.
Selbst wenn das Kind einen klaren oder sogar vehementen Willen ausspricht zum anderen ET wechseln zu wollen, ist das Kind unter 14J gesetzlich nicht mündig diese Entscheidung zu seinem eigenen Wohl zu fällen. Dies sagt lediglich aus, dass das Kind offenbar keinen Loyalitätskonflikt bzw. Bindung mit dem bislang haupts. betr. ET hat, was wohl für einen Wechsel des ET spricht.
Falls der JA-Mitarbeiter aber der Ansicht ist, der bislang nicht haupts. betr. ET könne das Kind übernehmen, dass er aus Sicht des JA hierzu befähigt wäre, kann das JA dem Gericht dies empfehlen. Falls der nicht haupts. betr. ET dies wünscht sollte er den JA-Mitarbeiter dann auch von seiner Befähigung überzeugen, die elterliche Sorge übernehmen zu können. Er muss überzeugen ! Er steht somit in Konkurrenz zu der derzeitigen Betreuung des Kindes in der Inobhutnahme, die sicher über jeden Zweifel erhaben sein sollte.

4.2. Stellungnahmen ans Gericht

Das JA prüft die Eignung der Eltern und schlägt von sich aus eine Umgangsregelung für den Einzelfall vor, nach dem JA-Mitarbeiter ureigenen Vorstellungen zum Kindeswohl.
Das Gericht kennt die insbesondere menschliche persönliche Seite der Eltern nicht, nur die Schriftsätze, welche durch die Arbeit des Anwalts zudem noch gefärbt sind. Daher verwertet das Gericht Einschätzungen zu beiden Eltern von sog. Professionen wie das JA aber auch Verfahrensbeistand des Kindes, oder ggf. von Gutachtern, welche sich ausgiebiger vor allem mit der Persönlichkeit der Eltern beschäftigt haben.
Das JA gibt eine Empfehlung an das Gericht über den Umfang des Umgangs, ggf. in Abstimmung mit einem Verfahrensbeistand des Kindes
Diese Stellungnahmen erlangen vom Richter eine sehr hohe Gewichtung. Er wird zu sehr hoher Wahrscheinlichkeit diesen Einschätzung folgeleisten, mangels eigener persönlicher Erfahrung mit den beiden Eltern. Der Richter wird die JA-Einschätzung anfordern. Somit fällt dem JA schlicht weg die zentrale und dominierende Rolle im deutschen Umgangsrecht zu.
Es wäre somit fatal zu glauben, man könne sich vor dem JA-Mitarbeiter gehen lassen, weil ja letztendlich der Richter entscheiden würde und nicht das ggf. vom ET verhasste JA. Das alles zeichnet ein Bild von dem Elternteil.
Diese schriftliche Einschätzung zum Familien-Gericht erhalten die beiden Eltern-Parteien nicht. Man weiß also nicht, und hat somit keine Kontrolle ob die Einschätzung des JA den Tatsachen entspricht, oder auf wie auch immer entstandenen Fehl-Interpretationen oder durch Missverständnisse in einem z.B. emotionale Ausnahmezustände beruht. Um das zu vermeiden kann man ein Protokoll über das JA-Gespräch vor Gesprächsbeginn vereinbaren (siehe Abschnitt 5. Verhalten ggü. JA).

4.3. Moderation / Mediation / Beratung / Vermittlung

Aufgabe des Jugendamtes nach § 17 und 18 des SGB VIII ist die Beratung, darunter ist auch Vermittlung zu verstehen. Das JA ist also als Institution verpflichtet beide Eltern zumindest zu kontaktieren, und die evtl. Weigerung eines ET an der Beratung teilzunehmen zu dokumentieren.
Dies gilt für den Fall der Hilfesuche eines ET, wie auch für den Fall, dass bereits ein gerichtlicher Antrag zum Umgang gestellt wurde, denn zur
Abwendung eines Gerichts-Verfahrens wird auf das Jugendamt verwiesen, welche ja evtl. noch eine Einigung/Vermittlung zw. den Eltern erreichen könnte.
Insbesondere vor einem gerichtlichen Antrag sollte der JA-Mitarbeiter sich besondere Mühe geben (als wenn er für jedes abgewendete Gerichtsverfahren einen Bonus bekäme) die Chance wahrzunehmen beide Eltern an einen Tisch zubekommen, ihnen die besondere Psychologie in ihrer Trennungsphase zu erklären (das die Eltern in ihrer emotionalen Lage ihrem eigenen Urteil nicht mehr glauben können, ein ablehnendes Verhalten des anderen ET wohl verständlich wäre, aber fürs Kind sicher nicht gut ist), und kindespsychologisches KnowHow (wie wird das Kind seelisch belastet, wie enorm wichtig es für die Kindesentwicklung ist dem Kind beide Eltern zu erhalten, wie in einer richtigen Familie (siehe Thema EKE von Dr. Stefan Rücker), ... ) mit auf den Weg geben, denn ein Gerichtsverfahren würde die Fronten der Eltern nur verhärten, was dem Kindeswohl sicher nicht zuträglich sein kann. Zu diesem Zeitpunkt sind beide Eltern eher noch bereit Beratung anzunehmen.
Das JA kann
- nicht über die Art des Umgangsmodells entscheiden (Residenz-Modell oder Wechselmodell, oder Umgangsausschluss).
- Es kann auch nicht darüber entscheiden ob es besser wäre den haupts. betr. ET zu wechseln.
- Und es kann nicht dafür sorgen, dass der sogar evtl. mal gerichtlich festgelegte Umgang auch so durchgeführt wird.
- Es kann auch nicht die Vorwürfe über kindeswohlschädigendes Verhalten überprüfen, sondern nur zur Kenntnis nehmen, falls sie nicht augenscheinlich sind.

Nach obiger Aufzählung der Aufgaben und Funktion des JA in diesem Abschnitt sollte klar sein, dass es also überhaupt keinen Sinn macht,
- den JA-Mitarbeiter von den vermeintlichen Unzulänglichkeiten des anderen ET überzeugen zu wollen,
- oder wer der bessere ET sei,
- dass der JA-Mitarbeiter die Beziehungs-Vergangenheit verstehen soll,
- oder eine subjektiv empfundene Ungerechtigkeit eines ET verstehen soll, und mithelfen soll den anderen ET davon zu überzeugen, als Verbündeter.
Es macht überhaupt keinen Sinn vor dem JA-Mitarbeiter in irgendeiner Weise „schmutzige Wäsche zu waschen“, wer Schuld an was hätte, denn der JA-Mitarbeiter kann an der derzeitigen Umgangs-Situation absolut nichts ändern/erzwingen, weder bei einer freien Mediation beim sozialen Dienst noch bei einer Vorstellung beim JA bzgl. eines gerichtlichen Antrags. Das muss äußerst betont werden. Solche Eltern haben eine falsche Erwartungshaltung dem JA gegenüber. Das JA ist der falsche Ort dafür, es entscheidet nichts, es ist nicht das Gericht, und hat auch keine Polizei-Befugnis. Das sollten beide Eltern unbedingt verstehen. Wenn sie das nicht tun oder können, und man sich vor dem JA-Mitarbeiter weiter streitet, kann es für den nicht haupts. betr. ET ernsthafte Konsequenzen haben bzgl. seiner Einschätzung wie viel Umgang das Kind mit ihm haben sollte.
Es ist nicht zielführend diese Beratung zum Kindes-Umgang zu vermischen mit einer Paar-Beratung, wo dann ggf. Dinge aufgearbeitet werden könnten. Bei letzteren wird wohl deutlich mehr Zeit erforderlich sein.

Was aber für eine positive Einschätzung des JA-Mitarbeiters hilfreich wäre, ist wenn man überzeugend darlegt, dass man friedfertig ist, gut kommunizieren kann, den Ex-Partner gut unterstützen will, und ein liebevoller fürsorglicher verantwortungsvoller nicht haupts. betr. ET ist.

Es geht um Beratung, um die aktuelle Situation, um Einigung, hoffentlich auch Einsicht, dass der Umgang störungsfrei erfolgen und etabliert werde kann, und zwar hoffentlich ohne Gerichtsverfahrens. Das ist das Ziel. Ein bereits gestellter Antrag könnte bei erfolgreicher Beratung ohne weiteres zurückgenommen werden. Der JA-Mitarbeiter sondiert wievielt Umgang für den nicht haupts. betr. ET mit Einwilligung des haupts. betr. ET möglich wäre, und versucht positiv Einfluss zu nehmen, um einen maximalen Frieden zu finden.
Mit dem Ziel im Hintergrund der Vermeidung von Gerichtsverfahren würde der JA-Mitarbeiter bei verhärteten Fronten den nicht haupts. betr. ET empfehlen die Umgangszeit anzunehmen. Es liegt dann an dem ET selbst abzuwägen, dies zu akzeptieren oder es durch ein Gericht regeln zu lassen.
Falls der JA-Mitarbeiter ebenfalls der Meinung des nicht haupts. betr. ET ist, der Umgang sei zu wenig, kann es sein, dass der JA-Mitarbeiter dem ET bei erfolgloser Beratung sogar ausdrücklich rät dies von einem Gericht regeln zu lassen. In dem Fall hätte der nicht haupts. betr. ET dann wohl vor Gericht auch die Unterstützung des JA. Dieser Rat wäre dann das Maximum was der JA-Mitarbeiter dem nicht haupts. betr. ET anbieten kann, denn er kann ja selber nichts durchsetzen/entscheiden, nur das Gericht.

Ein Teil dieser Vermittlungsarbeit ist es auch die Eltern auf die Wahrnehmung des Kindes aufmerksam zu machen. Daher sollte allgemeinen vom JA-Mitarbeiter jeder Elternkontakt dringend genutzt werden, um den Eltern so gut und so schnell wie es geht kindes-psychologisches KnowHow beizubringen, denn es kann gut sein, dass sich vor allem der haupts. Betr. ET einer weiteren Beratung entzieht, was sich in Deutschland leider ausschließlich auf freiwilliger Basis beruhen (siehe „Wahlprüfsteine“ VAfK). Womöglich auch um grade bewusst nicht etwas erfahren zu müssen, was der ET selber falsch macht, oder was ihre/seine Pläne durchkreuzen kann (unbewusste psychologische Eigenschutz). Daher wäre es wohl eine gute Idee, wenn jede Gelegenheit des JA genutzt werden würde dieses wichtige KnowHow den ET geradezu irgendwie aufzuzwingen, wenn sie nicht weghören können.
Wenn der JA-Mitarbeiter den Eltern kindespsychologisches KnowHow nicht mit auf den Weg gibt, dann sollten verantwortungsvolle Eltern hier gezielt danach fragen. In diesem Zusammenhang steht dann auch die JA-Hilfestellung wie man sich am besten dem Kind gegenüber verhalten soll, und vor allem warum. Hierzu gibt es auch vom VAfK einen Hand-out.

Der soziale Dienst des JA dagegen bietet Moderation/Mediation an, um zw. beiden Eltern zu schlichten/vermitteln, und sie wieder anzunähern. Es müssen aber beide ET das auch wollen, und auch erkennen das es im Interesse des Kindes ist.
Als eine Menge zu verlierender nicht haupts. betr. ET sollte man sich hierauf sehr gut vorbereiten, denn es ist eine seltene, vielleicht nicht wiederkehrende und essentiell wichtig Chance mit dem anderen ET nochmal in Kommunikation zu kommen, um z.B. Missverständnisse aufzuklären, und sich über die Ängste und Sorgen des haupts.betr.ETs bzgl. des Umgangs zu bereden, und durch die Hilfe des Mediators sich zu beruhigen (siehe VAfK-Wiki-Artikel „Umgang mit dem Ex-Partner“). Es zeigt sich, dass der haupts.betr.ET im weiteren Zeitverlauf Mediationen eher ablehnend gegenüber steht.

4.3.1. „Mütter-Amt“

Das JA wird gelegentlich von insbesondere frustrierten Vätern auch als „Mütter-Amt“ bezeichnet. Das Entstehen dieser Einschätzung kann wie folgt erklärt werden: Das was der nicht haupts. betr. ET über den anderen ET unheimlich gerne vermutlich mit großen Drang erzählen möchte, und dies auch wohl für überaus wichtig hält, ist ja wie oben ausgeführt für die Arbeit des JA-Mitarbeiters, nämlich die Beratung, überhaupt nicht von belang, überhaupt nicht. Deswegen wird hier abgebrochen, und der Vater als nicht haupts. betr. ET kommt dbzgl. nicht zu Wort. Das kann bei nicht haupts. betr. ET den falschen Eindruck erwecken, er werde nicht gehört, nicht ernst genommen, oder gar ignoriert, was er subjektiv als ungerecht empfinden kann. Hieraus resultiert, dass er sich wohl in dieser angespannten Lage nicht von seiner besten Seite zeigen kann. Somit fällt dem JA-Mitarbeiter auch die Aufgabe zu das Vertrauen des in diesem Fall Vaters dem JA-Mitarbeiter gegenüber nicht zu belasten. Ansonsten könnte dies die Beratungsarbeit deutlich erschweren, oder sogar gänzlich zerstören.
Die Hauptperson, neben dem Kind natürlich, ist aber der haupt. betr. ET. Er hat die Haupt-Verantwortung über das Kind, weil es bei ihm haupts. lebt, und er alles organisieren muss. Es wird versucht zu ergründen ob er der Aufgabe gewachsen ist, ob noch was benötigt wird, oder ob irgend wobei geholfen/unterstützt werden muss (Familienhilfe), ob das evtl. der Ex-Partner machen kann, … usw.. Daher befasst sich der JA-Mitarbeiter in seiner knappen Zeit vorwiegend mit dem haupt betr. ET. Auch von diesem ET ist „schmutzige Wäsche waschen“ nicht erwünscht, und er wird dann auch eingebremst.
Der JA-Mitarbeiter lernt die Eltern in Interaktion kenne, was ihm bei seiner Beratungsarbeit hilft. Er kann somit die Kompromissbereitschaft sondieren. Der JA-Mitarbeiter versucht sich aus dieser sinnlosen nicht zielführenden Streit-Situation zu befreien durch z.B. schon bekannte Sätze wie „Nun lassen Sie die Vergangenheit ruhen. Wir müssen nach vorne in die Zukunft schauen“, und eine Lösung für den Umgang finden.
Im Ergebnis wird vom JA-Mitarbeiter mindestens einen Standard-Umgang für den nicht haupts. betr. ET vor Gericht sehr gerne befürworten werden, falls nichts gegen diesen ET vorliegt (z.B. Gewalt, …), auch ohne das von ihm aus irgendwelche Überzeugungsarbeit gegen den anderen ET geleistet werden müsste.
Im deutschen Familienrecht gibt es wohl einige Dinge, deren Sinnhaftigkeit für insbesondere einem nicht haupts. betr. ET schwer zu verstehen sind. Auch solche Dinge könnten zu unrecht dem JA angelastet werden.

4.3.2. Vorwurf der Kindeswohlgefährdung

Im Fall, dass vor dem JA-Mitarbeiter dem nicht haupts. betr. ET in irgendeiner Weise kindeswohl-schädigendes Verhalten von dem haupts. betr. ET vorgeworfen wird, und somit das Kind nicht mehr zum Umgang heraus gegeben wird, geht der JA-Mitarbeiter natürlich zunächst davon aus, dass der Vortragende sich über die schwere der Vorwürfe bewusst ist, und ein moralisch charakterlich einwandfreier Mensch ist.
Wenn die Vorwürfe augenscheinlich zutreffen (z.B. Mangelernährung, unbehandelte Krankheiten / Verletzungen, zu oft blaue Flecken, oder auch direkt eine Kindesaussage, …) würde das JA von sich aus tätig.
Nach §x BGB wird bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung, das Kind bis zur letztendlichen Klärung aus dem Gefahrenbereich prophylaktisch herausgenommen. D.h. der nicht haupts. betr. ET könnte gerichtl. einen Umgangsausschluss verordnet bekommen, was das JA direkt bei Gericht beantragen kann. Das Kind ist nun in Sicherheit und die Aufgabe des JA ist somit erledigt. Die Gründe würden dem Beschuldigten wahrscheinlich nicht genannt werden.
Das JA kann schwere und nicht augenscheinliche Vorwürfe nicht überprüfen (z.B. sexualer Kindes-Missbruch, ...), denn hierzu würden andere Professionen benötigt wie Ärzte, Gutachter, … . Daher macht es für den Beschuldigten auch keinen Sinn fortwährend vor dem JA-Mitarbeiter seine Unschuld zu beteuern. Auch dies könnte beim Beschuldigten den Eindruck erwecken nicht ernst genommen zu werden, es darf einfach mal so etwas schlimmes behauptet werden, und das Kind verliert ganz schnell einen ET. Es liegt jetzt an ihm möglichst schnell für einen Gegenbeweis zu sorgen. Dies kann durch einen gerichtl. Antrag zur einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs geschehen, indem dann ein Gutachter bestellt wird.
In dieser Zeit sollte es wenigstens BU geben. Wenn das derzeit aus irgendwelchen Gründen nicht realisierbar ist, sollte es zumindest Telefonkontakt zum Kind geben, am besten mit Video. Es könnte sogar aufgenommen werden.

Wenn solche Vorwürfe aber vom nicht haupts. betr. ET kommen (Kind wird öfters geschlagen, der neue Partner der Mutter vergeht sich an die Tochter, ...), sollte der JA-Mitarbeiter so gut wie es in seinen Möglichkeiten steht, diesen Dingen nachgehen um das Wohl des Kindes zu schützen. Denn der große Unterschied hierbei ist nun dass es um den haupts. betr. ET geht, welcher eine starke Kind-Eltern-Bindung hat. Hier kann man natürlich nicht einfach mal prophylaktisch das Kind dem ET für eine gewisse entziehen, und das Kindeswohl wäre erst mal gesichert, denn das wäre sicher enorm belastend/traumatisch für das Kind. Auch käme das Kind nicht automatisch zum anderen ET (siehe Inobhutnahme).

Es sollte jeder Profession in diesem familiären Bereich bekannt sein, dass ein Missbrauch mit kindeswohlgefährdenden Vorwürfen leider allzu real ist, mit dem Ziel bewußt den anderen ET vom Kind fernhalten zu können. Es ist eine schwierige Sache mit der Glaubwürdigkeit der ET. Die JA-Mitarbeiter sind manchmal um ihre Arbeit nicht zu beneiden.

4.3.3. Sanktions-Instrumetarium des JA bei Beratungs-Resistenz der Eltern

Das JA könnte ohne weiteres dem haupts.betr.ET Druck machen, dass dieser zu einem Gespräch dann doch bereit ist. Das JA könnte z.B. dem haupts.betr.ET androhen, „Wenn sie nicht kooperativ werden den Umgang zum nicht haupts. betr. ET zu unterstützen, dann ist es unsere Aufgabe Ihrer mangelnde Bindungstoleranz (psychische Kindeswohlgefährdung) entgegenzuwirken. Wir werden dem nicht haupts. betr. ET bei einem gerichtl. Antrag bzgl. Umgangserweiterung und Ordnungsstrafe und Umgangspfleger unterstützen, so dass dann auch der nicht haupts. betr. ET zur Ruhe kommen kann, hier auch wieder die Chance hat vernünftiger reagieren zu können, und sich einfach alles normalisieren kann. Dadurch würde auch für Sie Druck abfallen, was dann insgesamt vor allem dem Kind zugute kommt.“ Da würde wohl angesichts dieser drohenden Gefahr die meisten haupts. betr. ET einlenken.
Dies wird insbesondere im europäischen Ausland bereits ausgiebig praktiziert. Hierzu sagt eine Statistik (M.Witt EKE-Webinar), dass hiernach 90% der umgangsblockierenden ET einlenken.
Das EU-Ausland und viele andere Länder verordnen zur Befriedung der Situation nicht weniger Umgang zum nicht haupts. betr. ET sondern mehr Umgang. Warum ?
- Weil dann auch der nicht haupts. betr. ET mal Ruhe gibt, und nicht mehr kämpfen muss. Es ist ein großer Unterschied ob ein nicht haupts. betr. ET darum kämpft überhaupt normalen Standard Umgang zu bekommen, oder ob er 1 Stunde oder auch eine Übernachtung mehr Umgang haben kann. Für letzteres wird wohl niemand einen solch großen Aufwand mit Unfrieden betreiben wollen.
- Der haupts. betr. ET begreift, dass eine einseitige ohne die Beteiligung von Professionen die Neuregelung des Umgangs, nämlich den Umgang zu verringern oder ganz zu blockieren, zu genau dem Gegenteil führt.
Dadurch wird eine große Motivation des nicht haupts. betr. ET das Kind gegen den anderen ET aufzubringen beendet, weil es dann schlicht weg nicht mehr nötig ist, weil es keinen Krieg dbzgl. gibt, weil alles vernünftig geregelt ist, weil es normalen Umgang gibt. Aber einem ET überhaupt das Kind vorzuenthalten kann ja nur böses Blut geben.
Nochmal : Das JA ist der „Gate-Keeper“ für Umgang. Alle Macht liegt beim Jugendamt. Allein der Einfluss eines JA-Mitarbeiters vor einem Amtsgericht, kann hier über einen normalen Umgang, oder über einen extrem langen Leidensweg aller Beteiligten entscheiden. Das alles geht auch an einer haupts.betr. ET nicht spurlos vorbei. D.h. es nützt absolut allen Beteiligten inkl. Der Professionen. So wurde es EU-weit erkannt. Man kann das auf eine einfache Formel bringen : "Wer streitet verliert das Kind"

Auch könnte der JA-Mitarbeiter einem allzu ängstlichen haupts. betr. ET sagen : „Vielleicht sollten Sie dem nicht haupts. betr. ET mal eine Chance geben, und sehen wie es läuft. Sie können ja darüber miteinander kommunizieren. Wenn was ist sind wir ja da“. Wenn sich der Umgang etwas eingependelt/etabliert hat und dem nicht haupts. betr. ET bewusst ist wie sensibel das alles ist, kann sich die Situation sehr beruhigen, hoffentlich für immer.

Es wäre wohl auch eine gute Idee, wenn jede Gelegenheit des JA genutzt werden würde wichtiges kindespsychologisches KnowHow den ET geradezu irgendwie aufzuzwingen, wenn sie nicht weghören können. Wenn einem sturen haupts. betr. ET dies von einer Fachstelle wie dem JA erklärt wird was eine Eltern-Kind-Entfremdung (EKE) für enorm schwerwiegende Folgen für die Kindesentwicklung hat, ist es dann für den haupts. betr. ET glaubwürdig, und er könnte hoffentlich bzgl. dem Umgang einwilligen.

4.4. Hilfe bei der Umgangsplanung (Ferien, Wochenenden)

Ein weiteres Potential zur Hilfe des JA liegt in der detaillierten Vereinbarung des Umgangs an den Wochenenden, Feiertagen, besonderen Tagen wie Geburtstage, halben Ferien. Hierzu kann einmalig mit einem JA-Mitarbeiter zu dritt für z.B. 12-Monate ein Umgangsplan erarbeitet werden (z.B. Anfang neues Schuljahr, bis Ende der folgenden Sommerferien, oder Anfang Schulzeit im neuen Jahr nach den Weihnachtsferien bis Ende der folgenden Weihnachtsferien). Diese Umgangs-Planung für ein Jahr vermeidet Streit-Potential, denn die Eltern müssen nicht mehr innerhalb dieses Jahres hierzu in Kontakt treten. Der Umgangsplan kann z.B. in eine Excel-Tabelle überführt werden, und dann als Grundlage für die zukünftigen Jahre verwendet werden, denn diese Arbeit wird sich ein JA-Mitarbeiter wahrscheinlich nur einmal mit den Eltern machen. Der VAfK bietet eine solche Excel-Tabelle an (siehe VAfK-Forum).
Im ersten Jahr liegt die Planung mit in den Akten. Für die folgenden Jahre kann der neue Plan aber auch dem JA übermittelt werden, z.B. nach Einigung mit dem Ex-Partner per Email an das JA mit Wunsch der Bestätigung des Erhalts, und in CC an den Ex-Partner. Wenn von ihr/ihm zu dem zu zweit gemeinsam erarbeiteten neuen Plan kein Einspruch kommt, darf dies als Zustimmung gewertet werden, da sie/er in der Email mit CC verzeichnet ist, dass der Elternteil den Plan bekommen hat, und das JA archiviert ihn dann ebenfalls. Zudem sind der Einigung sicher einige Emails voraus gegangen, welche dann auch eine Beweiskraft haben.
Es wird zudem wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es die Eltern offenbar schaffen alleine den Umgang zu planen, und somit Kommunikations- und Kooperations-Bereitschaft signalisieren. Das ist sehr wichtig für die Frage wie viel Umgang der Richter dem nicht haupts. betr. ET gewähren will.
Durch das Versenden an das JA erlangt dieser Plan Beweiskraft, und könnte vom JA oder vom nicht haupts. betr. ET bei einer erneuten Umgangsklage als Beweis angeführt werden, um eine Umgangsblockade zu beweisen.
Genauso wird mit allen ggf. im Laufe des Jahres nötigen Änderungen verfahren. Es wird alles zum JA ge-mail-t. Somit kann kein Elternteil vom anderen rein-gelegt werden, indem gesagt wird „Wir haben das doch geändert. Weißt Du das nicht mehr ? Hast Du das schon wieder durcheinander gebracht ? Meine Güte, Du bist so unzuverlässig“.

4.5. Keine direkte Zuständigkeit Umgang durchzusetzen

Das JA hat definitiv keine Machtbefugnis Umgang durchzusetzen. Es hat hier keine Polizeigewalt Gesetze und Gerichtsurteile durchzusetzen. Dies wird meist missverstanden. Viele nicht haupts. betr. ET wenden sich an das JA und bitten um Unterstützung, dass der haupts.betr.ET das Kind für den Umgang heraus gibt. Die einzige Unterstützung, welche das JA in dem Fall anbieten kann ist mit dem haupts.betr. ET zu reden, ihn zu überzeugen. Will der ET aber nicht kooperativ sein, kann das JA den Umgang nicht zwangsweise durchdrücken. In dem Fall nimmt das JA lediglich den Sachverhalt auf und zu den Akten, schreibt einen Bericht über die subjektive Wahrnehmung des Vaters und der Mutter, der dann ggf. später dem Gericht zur Verfügung gestellt wird, falls der nicht haupts. betr. ET einen gerichtlichen Antrag zur Regelung des Umgangs stellt.
Das JA empfiehlt dem nicht haupts. betr. ET i.d.R. ausdrücklich einen gerichtlichen Antrag, falls das JA der Meinung ist der Kindes-Umang zum nicht haupts. betr. ET solle sein.
Das JA hat wohl nicht sofort Möglichkeiten einen vereinbarten, oder gerichtlich gebilligten Umgang durch zu setzen, mittelfristig sehr wohl, was in Abschnitt 5.3.1. beschrieben wird.
Für den nicht haupts. betr. ET ist es sehr wichtig bzgl. des gerichtlichen Antrags als „einstweilige Anordnung zur Regelung des Umgangs“ keine Zeit zu verlieren, den „Zeit schafft Fakten“, und die Bindung zum Kind leidet, wird schwächer. Insofern wird der oftmals vernommene Ausspruch eines JA-Mitarbeitern „es möge etwas Ruhe einkehren“ vom VAfK kritisch gesehen.
Viele umg.ben.ET empfinden den Ratschlag eines gerichtl. Antrags als "Aufgeben" "im Stich lassen" seitens des JA. Also, das Gegenteil ist eher der Fall, weil durch diesen Rat der ET aufgefordert wird keine Zeit mehr zu verschwenden. Es soll also was in Gang gebracht werden. Ist also ein Wink mit dem Zaunpfahl. Der nicht haupts. Betr. ET fühlt sich zunächst aber durch diesen Rat etwas unwohl, weil er zu Gericht soll, das ist natürlich befremdlich. Die Schuld für dieses Unwohlsein kann er auf das JA projizieren, ist aber falsch. Es hilft aber nichts, da muss er durch.

4.6. Beistandsschaft für den haupts. betr. ET

Das JA kann auf Antrag des ET einer Beistandsschaft machen. Damit kontrolliert es die Unterhaltszahlungen und könnte sogar ohne Wissen des ET den Lohn pfänden.

4.7. Unterhaltstitulierung

Auf Wunsch des haupts. betr. ET hat der nicht haupts. betr. ET die Verpflichtung sich gegen den Unterhalt titulieren zu lassen, um im Fall eines Falles den Lohn gepfändet zu bekommen.
Selbstständige könnten bei ihrer Bank ihr Giro-Konto unpfändbar machen.

5. Abschliessendes

• In wie fern das JA als Institution wie auch einzelne JA-Mitarbeiter die bereits wissenschaftlich mehrfach überaus deutlich bewiesene Existenz psychologischer schwerwiegender Folgen für ein Kind durch eine Eltern-Kind-Entfremdung kennen, liegt dem VAfK nicht vor.

• Das JA geht selbstverständlich erst mal grundsätzlich und auch absolut berechtigt davon aus, dass ein haupts. betr. ET „Good Will“ ist. D.h. er/sie würde nie nur seinen/ihren eigenen Vorteil suchen, und denkt grundsätzlich nur im Sinne des Kindes. Dazu gehört auch, dass das Kind nach diesem Grundsatz einen lieben nicht haupts. betr. ET hat. Wenn der haupts. betr. ET also den nicht haupts. betr. ET den Umgang streitig macht, kann die Ursache dafür nach der Logik nur beim nicht haupts. betr. ET liegen. Somit wird es verständlich, dass ein nicht haupts. betr. ET es beim JA schwer haben wird, wenn er den haupts. betr. ET anzweifelt.

• Viele Anwälte der gender-neutral haupts. betr. ET empfehlen aus verfahrens-strategischen Gründen zur Sicherung des Lebensmittelpunkt des Kindes und der derzeitigen finanziellen unterhalts-berechtigten Situation, heftig zu streiten, und jede Kommunikation mit dem nicht haupts. betr. ET einzustellen/blockieren. Das Ziel ist die Anwendung des BGH-Urteils (Umgangsausschluss für den nicht haupts. Betr. ET bei hochstrittigen Eltern), dass im Hochkonflikt-Fall das Kind völlig aus der Schusslinie genommen werden muss dadurch, dass der sowieso schon umgangsbenachteiligte ET gänzlich vom Umgang ausgeschlossen wird. Allerdings gibt es mittlerweile gegensätzliche Urteile (siehe VAfK-Forum und Beschlussdatenbank von https://www.doppelresidenz.org ), welche in hoch strittigen Fällen nun sogar mehr Umgang für den nicht haupts. betr. ET bis hin zum Wechselmodell gewähren, und sich somit mittlerweile mehr an die EU weite Rechtsprechnung anlehnen)
Der Sinn des BGH-Urteils liegt darin, dass das Kind im Fall von weiterem Umgang instrumentalisiert werden würde im Kampf gegen den haupts. betr. ET, was das seelische Leid des Kindes erhöhen würde. Die Professionen allgemein unterstellen das dem nicht haupts. betr. ET einfach, was sicherlich auch einen berechtigte Komponente hat, wenn auch nicht zwangsweise und gänzlich in der vom JA befürchteten Ausprägung auftreten muss. Allerdings stellt sich hierbei die Frage wie erkannt werden könnte, ob der Streit wirklich rein persönlicher Natur ist, oder von außen durch z.B. eine anwaltlichen Empfehlung für den haupts. Betr. ET eingebracht wird.
Es ist unbekannt inwieweit dieses Verhaltensweise der Anwälte zur gewollten Erzeugung von Unfrieden zw. den ET dem JA-Mitarbeiter bewusst ist, und somit in seiner Eltern-Bewertung berücksichtigt wird, als möglich Streit-Quelle, wie auch als möglicher Grund zur Schilderungen von Übertreibungen und von bewussten Unwahrheiten.

• Die hierdurch in Konsequenz negative Haltung des nicht haupts. betr. ET könnte somit möglicherweise leicht fehlinterpretiert werden, als gekränkte Eitelkeit und verletzter Stolz, Rechthaberei, Machtanspruch. Es kann leicht passieren dass nicht in Betracht gezogen wird, dass dies lediglich ein Echauffieren über ein normales allzu menschliches Un-Gerechtigkeitsempfinden in einer enorm emotional angespannten Lage sein könnte, wenn man beschimpft, belogen, betrogen, beleidigt und attackiert wird, welches durchaus der haupts. Betr. ET als eindeutiger und einseitiger Aggressor initiiert haben könnte, aufgrund der oben geschilderten anwaltlichen Beratung, und im Weiteren weil der haupts. betr. ET durch das Scheitern der Beziehung so oder so eine sehr schlechte Meinung vom anderen ET hat (z.B. gibt ihm die Schuld am Scheitern eines Traumes), und nicht trennen kann zw. Ex-Partner und gut sorgenden ET.
Somit besteht eine gewisse Gefahr auch für einen sehr pflichtbewussten fürsorglichen liebevollen nicht haupts. betr. ET faktisch unberechtigt den Umgang zum Kind stark eingeschränkt zu bekommen, oder davon gar ausgeschlossen zu werden, weil er sich in dieser angespannten Situation nicht grade von seiner besten Seite gezeigt hat.
Für einen JA-Mitarbeiter ist diese Eltern-Bewertung eine enorm schwere Aufgabe, und ist daher höchst respektabel, und auch sicher persönlich psychisch sehr belastend für den JA-Mitarbeiter.

• Es kann passieren, dass ein haupts.betr.ET (gleich ob Vater oder Mutter) vom JA tatsächlich als Umgangs-Blockierer erkannt wird. Aber auch in diesem Fall obwohl das dem JA auch nicht gefällt, würde das JA nur versuchen positiv auf den ET einzureden, im Hinblick auf das Kindeswohl. Falls das aber keinen Erfolg hat, gäbe es vom JA keine weitere Sanktionen, denn das JA ist nicht berechtigt am Umgang offiziell etwas zu ändern oder den Umgang durchzusetzen. Das darf nur das Gericht. Der VAfK erlebt es immer wieder, dass dies nicht haupts. betr. ET nicht klar ist. Wenn der ET selbst über sein blockierendes uneinsichtiges Verhalten hinaus dem JA-Mitarbeiter gegenüber aber nicht als fragwürdig erziehungsbefähigt erscheint (z.B. aggressiv, gewalttätig, usw. siehe Inobhutnahme), würde das JA dennoch offiziell den Verbleib des Kindes beim haupts.betr. ET befürworten, trotz der Umgangsblockade, aufgrund der angenommenen starken ET-Kind-Bindung. Es müsste dann auf Antrag des nicht haupts. betr. ET von einem Gericht Zwangsmaßnahmen für diesen blockierenden ET angeordnet werden (Ordnungsgeld, Umgangspfleger, …). Das ist aber nicht die Aufgabe des JA. Es kann hierbei lediglich seine Einschätzung zu den Eltern und Empfehlung dem Gericht abgeben.
Im Fall, dass das Gericht einen Guterachter bestellt wäre die Einschätzung des JA lediglich nur unterstützend, aber nicht maßgeblich.

• „Ruhe einkehren lassen“: Das JA vertraut dem „vernünftigen“ haupts. betr. ET, dass er durch eine längere Wartezeit nicht die Möglichkeit zur sehr effizient Eltern-Kind-Entfremdung bzgl. des Vaters nutzt. Das JA als Profession wird sicherlich Methoden kennen die Intention des haupts. betr. ET herauszufinden.

• Der Lebensmittelpunkt. Evtl. ist das Wort „Lebensmittelpunkt“ gleich bedeutet mit dem Wort „Hauptbezugsperson“ (Annahme). Ein Kind wird sowieso immer mehrere Lebensmittelpunkte haben z.B.
◦ die Schule 6 Std.+Pausen und Nachmittags-Unterricht, z.B. Sportverein meist mit Mitschülern,
◦ evtl. die Pflegemutter od. sonstige Betreuung bei der das Kind am Nachmittag bis Abends mehrere Stunden ist wenn die Mutter ganztags arbeitet,
◦ und auch der Vater mit Übernachtungen, mit 14tg WE und Hälfte Ferien.
◦ Und natürlich bei der Mutter, vor und nach ihrem Arbeitstag, auch mit 14tg WE und Hälfte Ferien.
Das Verhältnis der Zeiten kann durchaus nahezu gleich sein, wobei die Anwesenheit auf dem Schulgelände wohl die längste Wachzeit des Kindes in Anspruch nehmen kann. Es ist somit überhaupt nicht möglich, dass ein Kind nur „einen“ Lebensmittelpunkt hat. Es muß sich in mehreren Welten gleichermaßen zurecht finden, was auch überhaupt nicht schlimm ist, oder das darüber Probleme bekannt seien. Es gibt sogar die Jugendamts-Meinung, dass sogar ein Umzug für ein Kind überhaupt nicht schlimm sei. Dabei sei der wesentliche Punkt, dass das Kind beim haupts. betr. ET bleibt, aufgrund der Bindung.
Ob es an dem einen Ort ein paar Stunden mehr oder weniger ist, sollte dabei nicht ins Gewicht fallen. Dbzgl. kann von einem Wechselmodell mit 2 gleichwertigen Bezugspersonen nichts nachteiliges genannt werden. Somit sollte klar sein, dass das Argument „Lebensmittelpunkt“ nicht mehr greifen kann. Es stammt aus einer ganz anderen Zeit.

• Das Thema Wechselmodell ist noch relativ neu. Am 4. Aug. 2013 erschien von Fr. Prof. Dr. jur. Hildegund Sünderhauf das Buch „Wechselmodell: Psychologie – Recht – Praxis: Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung
„. Nachfolgend Gab es vom Bundesgerichtshof (BGH) am 01.02.2017 (Az.: XII ZB 601/15) den Beschluss, dass ein Wechselmodell vereinfacht ausgedrückt auch gegen den Willen eines Elternteils vom Gericht angeordnet werden kann (bitte genau den Beschluss nachlesen). Mittlerweile folgten bereits einige Gerichte diesem BGH-Beschluss (siehe Auflistung im VAfK-Forum, und Beschlussdatenbank https://www.doppelresidenz.org/page/fachinformationen/urteile.php ). Dennoch es scheint so als bräuchte dieses neue Thema bei sämtlichen Professionen inkl. JA noch ein wenig mehr Zeit.

Ein Vater wird ohne die Unterstützung des JA vor Gericht absolut keine Chance haben. Daher ist es in der Zusammenarbeit mit dem JA dringend und zwingend erforderlich die oben beschrieben Meinung bzw. Sichtweise des JA anzunehmen, darauf einzugehen, um hier überhaupt mal die Chance auf Unterstützung zu erlangen.

Das Jugendamt ist primär nur am Kindeswohl interessiert, nachfolgend in diesem Zusammenhang natürlich auch an das Wohl des haupts. betr. ET, welcher das Kind täglich umsorgen muss. Er muss funktionieren.
Das muss einem bewusst werden und man muss hier entsprechend innerhalb (!!!) der Grenzen agieren, um dieses System dann aber für sich nutzen zu können. z.B. sollte man nicht aus der eigenen Sicht insbesondere des nicht haupts. betr. ET argumentieren (z.B. „Ich habe ein Recht darauf Umgang mit meinem Kind zu haben“), sondern aus der Sicht des Kindes und dessen Wohl (z.b: „mein Kind brauch mich als Vater“, „Wir haben eine enge Bindung“, „Mein Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater“, „Ich bringe ihm andere Dinge bei als die Mutter“, ...)

Also zusammenfassend sollte unterschieden werden :
- das JA als Institution mit seinen Vorgaben durch das System
- lokale JA-Dienstellen, welche durchaus nach eigenen Vorstellungen handeln (z.B. der „Tübinger / Böblinger Weg“, „Cochemer Praxis“)
- die Eigenmotivation, Berufserfahrung, Intention, … der einzelnen JA-Mitarbeiter an der Front/Basis,
Somit sollte klar sein, dass es "DAS" JA eigentlich nicht gibt.

Beschwerdemöglichkeit:
Die Kritik sollte grundsätzlich kurz, sehr fundiert, seriös und möglichst ohne Interpretationen vorgetragen werden, um maximale Glaubwürdigkeit zu erlangen und ernst genommen zu werden.
Als Beschwerdemöglichkeit gegen das JA gibt es
- JA-Diesntstellen -Amtsleiter. Eine Beschwerde bei der JA übergeordneten Behörde, wäre wenig sinnvoll.
- in einigen Bundesländern gibt es noch die sog. Ombudstelle. Sie hat die Aufgabe zw. Den Eltern und JA zu vermitteln.
- In Bundesländern ohne Ombudstelle können sich Eltern an den Bürgerbeauftragten des Bundeslandes wenden.

Die Rechte der nicht haupts. betr. ET speziell in Deutschland können leicht, zu leicht, ausgesetzt werden, wobei dem JA an der Front die maßgebliche Rolle durch seinen verbliebenen Gestaltungsfreimraum zufällt (Glaubwürdigkeit der vortragenden Eltern). Nicht haupts. betr. ET, die auf ihr Recht pochen laufen auf alle Fälle schnell gegen Wände. Man kann die Situation vielleicht wie folgt vereinfacht beschreiben

Ein umgs.ben.ET hat keine Rechte, aber wenn er/sie alles richtig macht hat er Chancen.







Im weiteren ist geplant Interviews mit JA-Mitarbeiter durchzuführen.